Die nichteheliche Lebensgemeinschaft im deutschen Steuerrecht

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Es gibt unterschiedlichste Formen des Zusammenlebens von Menschen, die sich lieben und ihr Leben miteinander verbringen möchten. Dies kann im Rahmen einer Ehe geschehen oder ohne Trauschein. Diese Gemeinschaft ohne bestehende Ehe wird auch als nichteheliche Lebensgemeinschaft, eheähnliche Lebensgemeinschaft oder "Wilde Ehe" bezeichnet.

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Was ist eine nichteheliche Lebensgemeinschaft?

Bei dieser Form des Zusammenlebens handelt es sich um eine Lebensgemeinschaft, die nicht auf einer rechtsgültig geschlossenen Ehe basiert. Die beiden Partner haben sich zwar dazu entschlossen, ihr Leben gemeinsam zu verbringen und füreinander Verantwortung zu übernehmen, tun dies aber nicht aufgrund der vom Gesetzgeber definierten und rechtlich geschützten Ehe.

Im Gegensatz zur ehelichen Lebensgemeinschaft ist die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht gesetzlich geregelt. Die Partner einer solchen Gemeinschaft werden von Seiten des Gesetzgebers wie Fremde behandelt und das Eherecht findet für sie keine Anwendung.

Partnervertrag für die nichteheliche Lebensgemeinschaft

Aufgrund der Benachteiligung der Partner einer solchen Lebensgemeinschaft kann es sinnvoll sein, wenn diese von einem Notar einen sogenannten Partnervertrag aufsetzen lassen.

Mit diesem Vertrag können verschiedene Dinge festgelegt und geregelt werden, unter anderem:

  • Vereinbarungen zur Rückzahlung von gemeinsamen Darlehen
  • Absprachen zur Nutzung von Wohneigentum bei einer Trennung
  • Regelungen bezüglich des Sorgerechts für gemeinsame Kinder
  • Vereinbarungen zur sozialen Absicherung der Partner bei Trennung oder Tod
  • Regelungen bezüglich Vollmachten im Krankheitsfall
  • Absprachen bezüglich des Umgangs mit Vermögen im Todesfall oder bei Trennung

Leider lässt sich mit solchen Partnerverträgen nicht alles zur Zufriedenheit beider Partner regeln und es bleiben einige Nachteile gegenüber Ehepartnern bestehen.

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Die nichteheliche Lebensgemeinschaft und ihre steuerlichen Nachteile

Bezüglich möglicher Unterhaltszahlungen besagt der Gesetzgeber im § 20 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), dass die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht bessergestellt sein darf, als die eheliche Gemeinschaft. Daraus lässt sich ableiten, dass ein Partner, der nicht für sich selbst aufkommen kann, zunächst kein Anrecht auf staatliche Sozialleistungen hat.

Bezüglich der Einkommenssteuer und der Veranlagung werden die Partner der nichtehelichen Lebensgemeinschaft als Alleinstehende eingestuft. Sie haben also keine Möglichkeit, eine gemeinsame Veranlagung zu erhalten. Sie profitieren also nicht vom sogenannten Splittingtarif (auch Ehegatten-Splitting genannt), den Ehepartner in Anspruch nehmen können.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft und Erbrecht

Beim Vererben von Vermögenswerten muss die nichteheliche Lebensgemeinschaft ebenfalls Nachteile in Kauf nehmen. Der überlebende Partner aus einer solchen Gemeinschaft kann sich nicht auf das in Deutschland geltende Erbrecht berufen. Wer in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt, sollte daher unbedingt ein Testament verfassen, im Idealfall mithilfe eines Notars.

  • Leider haben Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die nicht testamentarisch als Erben benannt sind, oft auch keinerlei Mitspracherecht bezüglich der Trauerfeier für ihren verstorbenen Partner. Auch hier sollten Vorkehrungen getroffen und schriftlich festgehalten werden.

Außerdem liegt der Erbschaftssteuerfreibetrag für nichteheliche Partner bei lediglich 20.000 Euro, während Ehepartner mit bis zu 500.000 Euro einen deutlich höheren Freibetrag nutzen können.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - § 20 Eheähnliche Gemeinschaft »
  2. Bundesministerium der Justiz: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) - § 16 Freibeträge »

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