Die Steuerfreigrenze

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Als Steuerfreigrenze wird ein Grundfreibetrag des Einkommens bezeichnet, bis zu dem der Arbeitnehmer keine Einkommensteuer entrichten muss. Durch diese Regelung will der Gesetzgeber besonders niedrige Einkommen von der Einkommensteuer befreien und das Existenzminimum sichern.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Höhe
  2. Selbstständige
  3. Rentner
  4. Student

In der Praxis bedeutet dies, dass erzieltes Einkommen bis zur Freigrenze bei der Ermittlung der zu entrichtenden Einkommensteuer nicht berücksichtigt wird. Die Freigrenze wird in Deutschland auf steuerpflichtige Singles und Paare angewendet. Die Bezeichnungen Steuerfreibetrag, Grundfreibetrag sowie Steuerfreigrenze können synonym genutzt werden. Rechtliche Grundlage ist § 32a Abs. 1.1 Einkommenssteuergesetz (EStG).

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Wie hoch ist die Steuerfreigrenze?

Aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten wird die Steuerfreigrenze in regelmäßigen Zeitabständen angepasst. Für die Jahre 2022 bis 2025 lag die Freigrenze bei folgenden Beträgen:

  • 2022: 10.347 Euro (Singles) sowie 20.694 Euro (Ehepartner, eingetragene Lebenspartner)
  • 2023: 10.908 Euro (Singles) sowie 21.816 Euro (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner)
  • 2024: 11.604 Euro (Singles) sowie 23.208 Euro (Eheleute, eingetragene Lebenspartner)
  • 2025: (Singles) sowie (Eheleute, eingetragene Lebenspartner)

Nimmt man beispielsweise die Steuerfreigrenze für 2025 (die Freigrenze gilt stets für das Einkommen pro Jahr), dann bedeutet dies, dass keine Einkommenssteuer zahlt, wer monatlich nicht mehr als Euro verdient ( : 12 Monate).

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Wie hoch ist die Steuerfreigrenze bei Selbständigen?

Für das Finanzamt ist es bezüglich der Einkommenssteuer unerheblich, ob man das zu versteuernde oder steuerfreie Einkommen durch eine abhängige Erwerbstätigkeit oder aufgrund einer Selbstständigkeit erwirtschaftet hat. Die Steuerfreigrenze bleibt die gleiche.

Bei Selbstständigen geht es aber nicht nur um die Einkommenssteuer, sondern auch um die Vor- und Umsatzsteuer, denn für sie gilt der sogenannte Umsatzsteuerfreibetrag, wenn sie als Kleinunternehmer eingestuft sind. Dieser Freibetrag liegt bei 17.500 Euro für das jeweils aktuelle Geschäftsjahr und bei 50.000 Euro für das darauffolgende Jahr. Eine weitere Freigrenze gibt es bei der Gewerbesteuer.

Steuerfreigrenze für Rentner

Auch für Rentner gelten die vom Gesetzgeber geschaffenen Obergrenzen. Aus der Steuerfreigrenze wird sozusagen die Rentenfreigrenze bzw. der Rentenfreibetrag. Im Jahr 2025 liegt dieser bei den schon genannten Euro pro Jahr. Wer also 2025 eine Rente von weniger als Euro bezieht, muss diese nicht versteuern.

  • Lediglich der Betrag, der über dieser Freigrenze liegt, wird vom Finanzamt versteuert, allerdings nicht vollständig. Bis 2040 wird der Anteil der zu versteuernden Rente bis auf 100 % ansteigen.

Steuerfreigrenze als Student

Studenten sind oft auf BAföG bzw. auf ein Stipendium angewiesen, um überhaupt studieren zu können. Die gute Nachricht ist, dass diese beiden Leistungen nicht zum Einkommen zählen und dadurch steuerfrei sind.

Auch Minijobs, bei denen man monatlich verdient, liegen immer noch unter der Steuerfreigrenze von und werden ebenfalls nicht besteuert. Auch für Studierende gilt daher, dass sie monatlich bis zu mit einem Nebenjob verdienen können, ohne Einkommenssteuer zahlen zu müssen.

  • Wer als Student nebenher arbeitet, muss aufpassen dass sein Gesamtverdienst durch Überstunden, Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld nicht über den festgesetzten Grundfreibetrag steigt, da in diesem Fall Einkommenssteuern zu zahlen sind.

Wer sich bezüglich der Steuerfreigrenze nicht auskennt und beispielsweise als Rentner neuerdings eine Einkommenssteuererklärung einreichen muss, kann sich von einem Steuerberater unterstützen lassen.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommenssteuergesetz (EStG) § 32a »

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