Bei der Zulagenstelle für Altersvermögen handelt es sich um einen Teilbereich der Deutschen Rentenversicherung mit Sitz in Brandenburg an der Havel.
Inhaltsverzeichnis:
Die Stelle wurde ins Leben gerufen, weil die Bundesregierung beschlossen hatte, die freiwillige Altersvorsorge mithilfe eines Sonderausgabenabzuges bzw. mittels einer Altersvorsorgezulage zu fördern (Riester-Rente). Aufgrund der damit verbundenen, neuen Aufgaben entstand dann die ZfA. Die Fachaufsicht über die ZfA obliegt dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Die Aufgaben der Zulagenstelle für Altersvermögen
Das Altersvermögensgesetz aus dem Jahre 2002 sah die Förderung privater Altersvorsorge vor. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) übernahm eine führende Rolle. Die wichtigsten Aufgaben der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) sind:
- Berechnung der Zulagenhöhe
- Kontrolle der Zulagen
- Auszahlung von Zulagen
- Rückforderung von entsprechenden Zulagen
Darüber hinaus ist die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) in der Zukunft auch für die Organisation der Rentenbezugsmitteilungen verantwortlich.
- Ein Versuch, die Aufgaben der Zulagenstelle für Altersvermögen in die Verantwortung der Finanzämter zu übergeben und die Zulagenstelle zu schließen, wurde im Jahre 2017 abgelehnt, wodurch nahezu 1.000 Arbeitsplätze gesichert wurden.
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Anträge an die Zulagenstelle für Altersvermögen
Wer Kapital entnehmen möchte, etwa als Eigenkapital für eine Immobilienfinanzierung, zum Zweke einer Sondertilgung im Rahmen einer Finanzierung, als Kapital für die vollständige oder teilweise Ablösung eines Immobilienkredits oder zur Finanzierung des altersgerechten Umbaus von Wohneigentum, muss bei der Zulagenstelle für Altersvermögen einen Antrag auf Entnahme stellen.
Mit diesem Antrag müssen die notwendigen Nachweise bezüglich der wohnungswirtschaftlichen Verwendung an die ZfA übergeben werden. Zu diesen Unterlagen gehören beispielsweise:
- Vorvertrag bzw. Kaufvertrag einer Immobilie
- Vor- bzw. Werksvertrag mit einem Architekten
- Grundbuchauszug
- Bestätigung eines Bausachverständigen bezüglich eines altersgerechten Umbaus
Die entsprechenden Antragsformulare finden sich im Downloadbereich der Website der Zulagenstelle für Altersvermögen. Dort kann man den benötigten Antrag anklicken und herunterladen. Anschließen muss man ihn nur noch mit den geforderten Angaben ausfüllen und per Post an die Zulagenstelle senden. Die Behörde prüft den Antrag und entscheidet dann, ob er bewilligt oder abgelehnt wird.
Quellen
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