Checkliste für die Steuerklassen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Checkliste für den Steuerklassenwechsel.

Bei einer Eheschließung wechselt man automatisch in die Steuerklasse 4. Das Ehepaar kann allerdings auch in die Steuerklassen 3 und 5 wechseln. Dies kann sich lohnen, wenn die Partner stark unterschiedliche Einkünfte haben. Die Aufteilung sollte mindestens 60 zu 40 sein. Der Besserverdiener wechselt in die Steuerklasse 3. Der Partner, der weniger oder nichts verdient, wählt die Steuerklasse 5.

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Checkliste: Wann sollte die Steuerklasse gewechselt werden?

Gehaltsänderung

Die Gehälter haben sich verändert: Ist man verheiratet und kommt es zu einer Veränderung der Gehälter durch einen neuen Job, macht ein Wechsel häufig Sinn. Verdienen beide Partner etwa gleich, sollte man gemeinsam die Steuerklasse 4 nehmen. Verdient ein Partner drastisch mehr, lohnt ein Wechsel in die Klassen 3 und 5.

Geburt

Ein Kind kommt auf die Welt: Für Ehepaare macht die Geburt eines Kindes keinen Unterschied. Alleinerziehende können hingegen einen zusätzlichen Steuerfreibetrag in Anspruch nehmen, indem sie in die Steuerklasse 2 wechseln. Voraussetzung ist, dass kein weiterer Erziehungsberechtigter im Haushalt wohnt.

Leistungen

Staatliche Transferzahlungen werden bald in Anspruch genommen: Weiß man als verheiratetes Paar im Voraus, dass man im kommenden Jahr Arbeitslosengeld oder Elterngeld in Anspruch nimmt, lohnt ein Wechsel des Bezieher der Transferzahlungen in die Steuerklasse 3, denn die Höhe der Zahlungen bemisst sich an den letzten Nettobezügen.

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Checkliste: Worauf ist beim Wechsel der Steuerklasse zu achten?

Werden alle Steuerfreibeträge ausgeschöpft?

Oft wissen Personen gar nicht, dass sie in einer anderen Steuerklasse besser gestellt würden. Dies gilt beispielsweise für Alleinerziehende, die in der Steuerklasse 1 sind, obwohl in der Steuerklasse 2 der zusätzliche Alleinerziehendenentlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro genutzt werden kann.

Muss man die Steuerklasse wechseln?

Stirbt der Ehepartner, muss man in diesem und im folgenden Jahr nicht die Steuerklasse wechseln und darf in der Steuerklasse 3 verbleiben. Lebt man noch nicht dauerhaft, aber schon faktisch getrennt und wechselt der Partner die Steuerklasse, so muss man diesen Wechsel mitvollziehen.

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Checkliste: Wie kann man die Steuerklasse wechseln?

Dokumente

Diese Dokumente werden gebraucht: Nachweis für den gewünschten Wechsel (z. B. Sorgerechtsurteil und Geburtsurkunde vom Kind für die Einstufung in die Steuerklasse 2 als Alleinerziehender).

Durchführung

Hier wird der Wechsel durchgeführt: Der Wechsel wird beim Finanzamt durchgeführt und wird hier auch beantragt. Dies kann persönlich geschehen oder durch Zusendung eines formlosen Antrags mitsamt der notwendigen Dokumente.

Wechsel bei Hochzeit

Bei Heirat Aktion möglicherweise unnötig: Bei einer Hochzeit werden die Ehegatten automatisch in die Steuerklasse 4 eingestuft. Ist man damit einverstanden, ist keine weitere Handlung notwendig.


Einzelnachweise & Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 38b Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge

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