Elterngeld und Steuerklasse

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Bis zu 43.000 Euro Elterngeld erhalten?

Elterngeld wird für ein oder zwei Elternteile nach der Geburt eines Kindes in einem Zeitraum von etwas mehr als zwei Jahren gezahlt.

Wie das Elterngeld dabei zwischen den beiden Elternteilen und innerhalb der Zeit aufgeteilt wird, kann unterschiedlich gestaltet werden. Die Höhe des Elterngeldes beträgt 67% des Nettoeinkommens in den letzten 12 Monaten vor Geburt.

Ihre Steuerklasse finden

Ich bin aktuell...

Was genau ist das Elterngeld?

Das Elterngeld ist eine Ersatzleistung des Staates. Es soll ein durch die Betreuung der eigenen Kinder bedingtes ausfallendes Gehalt nach der Geburt kompensieren. Ein Elternteil kann mindestens zwei und maximal 12 Monate Elterngeld beziehen.

Beteiligt sich der andere Partner ebenfalls an der Betreuung, kann das Elterngeld zwei Monate zusätzlich (also maximal 14 Monate) in Anspruch genommen werden. Diese zusätzlichen Monate Elterngeld bezeichnet man auch als Partnermonate. Alleinerziehende Eltern können ebenfalls maximal 14 Monate Elterngeld bekommen.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Elterngeld und Steuerklasse - so hängen sie zusammen

Für werdende Eltern ist wichtig zu wissen, dass das Elterngeld vom vorherigen Nettoeinkommen berechnet wird. Ein niedriges Nettoeinkommen (auf Basis der Berechnung mit Pauschalabzügen vom Bruttoeinkommen) hat demnach ein niedrig ausfallendes Elterngeld zur Folge. Ein höheres Nettoeinkommen dagegen bringt ein höheres Elterngeld mit sich.

An dieser Stelle besteht auch der Zusammenhang zwischen Elterngeld und Steuerklasse. Es kann sich lohnen, wenn der Partner, der nach der Geburt das Elterngeld bezieht, vorher in die Steuerklasse 3 wechselt - auch wenn er der geringer verdienende Partner ist. Dort wird mit niedrigeren Abzügen gerechnet und es bleibt mehr Netto vom Brutto.

Für die Zeit vor der Geburt ist die steuerliche Situation für das Paar insgesamt zwar ungünstiger. Dieser Nachteil kann jedoch durch die Steuererklärung und das höher ausfallende Elterngeld ausgeglichen werden. Das berechnete Elterngeld-Nettoeinkommen ist nicht gleichzusetzen mit dem normalen Nettoeinkommen auf der Gehaltsabrechnung.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Wie hoch kann das Elterngeld ausfallen?

Die Höhe des Elterngeldes beträgt in der Regel zwischen 65 Prozent und 67 Prozent des Nettoeinkommens. Wie hoch es genau ausfällt, hängt von der Höhe des letzten Nettoeinkommens ab:

  • Unter 1.000 Euro: 67 Prozent bis schrittweise 100 Prozent des letzten Nettoeinkommens.
  • 1.000 - 1.200 Euro: 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens.
  • 1.220 - 1.240 Euro: 66 Prozent des letzten Nettoeinkommens.
  • Ab 1.240 Euro: 65 Prozent des letzten Nettoeinkommens.

Mindest- und Höchstsatz beim Elterngeld

Der Mindesatz beim Elterngeld beträgt 300 Euro im Monat. Maximal erhält man 1.800 Euro Elterngeld monatlich.

Weitere Kinder beeinflussen die Höhe des Elterngeldes. So gibt es den Geschwisterbonus, der 10 Prozent des Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro ausmacht sowie bei Mehrlingsgeburten den Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro für jedes weitere Kind.

elterngeld-steuerklasse

Neuregelungen für Geburten mit Stichtag 01. September 2021

Für alle Eltern, deren Kinder ab dem 01.09.2021 geboren werden, gelten diese Änderungen:

Sonderregelung für Frühchen

Mütter und Väter von Frühchen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin zur Welt gekommen sind, erhalten einen zusätzlichen Elterngeldmonat.

Mütter und Väter von Frühchen, die acht Wochen vor dem errechneten Termin geboren werden, erhalten zwei Elterngeldmonate zusätzlich.

Mütter und Väter von Frühchen, die zwölf Wochen vor dem errechneten Termin geboren werden, erhalten drei Elterngeldmonate zusätzlich.

Mütter und Väter von Frühchen, die 16 Wochen vor dem errechneten Termin geboren werden, erhalten vier Elterngeldmonate zusätzlich.

Sonderregelungen bei Teilzeit

Wer sich für gleichzeitigen Elterngeldbezug und Teilzeit entscheidet, kann dies im Rahmen von 32 Wochenstunden tun. Die Höhe des Einkommens beeinflusst aber nach wie vor die Höhe des Elterngeldes. Hier kann das Elterngeld Plus finanziell deutlich attraktiver sein. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im nächsten Abschnitt.

Der Korridor der zu leistenden Wochenstunden im Teilzeit-Modell wird erweitert auf 24 bis 32 Stunden (vormals: 25-30). Wird diese Bedingung von den Eltern erfüllt, haben sie Anspruch auf vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus.

Wer sich für die Kombination aus Teilzeit und Elterngeld entscheidet, hat ab dem Stichtag 01.09.2021 keine Einbußen mehr bei Einkommensersatzleistungen. Bislang wurden beispielsweise Kurzarbeitergeld oder Krankengeld auf das Elterngeld angerechnet.

Einkommensgrenzen

Elterngeld erhält nur noch, wer als Eltern die gemeinsame Jahreseinkommengrenze von 300.000€ (vormals 500.000€) nicht übersteigt.

Unberührt von den Änderungen bleiben die eigentliche Höhe des Elterngeldes sowie die Jahreseinkommengrenze von 250.000€ für Alleinerziehende, um Anspruch auf Elterngeld geltend machen zu können.

Was ist das Elterngeld Plus?

Das Elterngeld Plus unterstützt Eltern, die nach der Geburt Elterngeld beziehen und gleichzeitig in Teilzeit arbeiten möchten. Das hat folgende Auswirkungen:

Doppelte Länge

Das Elterngeld Plus kann doppelt so lange in Anspruch genommen werden.

Halbe Höhe

Das Elterngeld Plus ist maximal halb so hoch wie das Kindergeld üblicherweise wäre.

Partnerschaftsbonus

Wenn beide Elternteile gleichzeitig vier Monate 25 bis 30 Stunden bzw. ab dem Stichtag 01.09.2021 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten, sieht der Partnerschaftsbonus vier zusätzliche Elterngeld Plus Monatszahlungen pro Elternteil vor.

Häufig gestellte Fragen zum Steuerklassenwechsel vor Elterngeldbezug

Wann muss der Steuerklassenwechsel vor Elterngeldbezug beantragt werden?

Seit dem 1.1.2013 ist das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs in Kraft getreten. Es schränkt die Möglichkeit, in eine andere, günstigere Steuerklasse zu wechseln, deutlich ein.

Der Steuerklassenwechsel muss spätestens sieben Monate, bevor die werdende Mutter ihren sechswöchigen Mutterschutz antritt, beantragt werden. Faktisch ist der Wechsel der Steuerklasse daher nur bis zur zweiten Schwangerschaftswoche möglich.

Gerade, wenn ein Kind nicht geplant ist, ist zu diesem Zeitpunkt die Schwangerschaft oftmals noch gar nicht bekannt. Ist ein Kind in Planung, ist es sinnvoll, bereits vor der Schwangerschaft in die günstigere Steuerklasse zu wechseln.

Ist als Termin für die Geburt des Kindes zum Beispiel der 25.1. berechnet, beginnt der Mutterschutz am 16.12. In diesem Fall muss der Antrag auf Wechsel der Steuerklasse spätestens bis zum 15.5. gestellt worden sein. Auf diese Weise wird er im Juni wirksam.

Steuerklasse jetzt wechseln!

Der Wechsel der Steuerklasse wird im Folgemonat nach Antragsstellung gültig.

Jetzt informieren!

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn man die Frist zum Wechsel verpasst?

Erfolgt der Antrag zum Wechsel der Steuerklasse zu spät, gibt es eine Möglichkeit, dennoch vom maximalen Elterngeld zu profitieren.

Hierzu muss die werdende Mutter beantragen, dass der Mutterschutzmonat bei der Berechnung mit eingerechnet wird. In der Regel wird dieser nämlich aus der Berechnung ausgeschlossen, da in dieser Zeit bereits kein volles Gehalt mehr gezahlt wird.

Wenn man darauf verzichtet, dass die Mutterschutzzeit nicht in die Berechnung miteinbezogen wird, dann gewinnt man ein paar Wochen. Das Familienministerium hat bestätigt, dass dieses Vorgehen korrekt ist und gegen keine Gesetze verstößt.

Welche Steuerklasse ist nach Zahlungsende des Elterngeldes von Vorteil?

Sobald die Zahlung des Elterngeldes endet, sollten beide Ehepartner wieder die Steuerklasse wählen, die ihren persönlichen finanziellen Verhältnissen und ihren Bruttoverdiensten am besten entspricht.

Sind die Bruttoverdienste in etwa gleich, wäre dies für beide die Steuerklasse 4. Bei unterschiedlich hohen Bruttoverdiensten sollte der besser verdienende Ehepartner in die Steuerklasse 3 und der andere Ehepartner in die Steuerklasse 5 eingeordnet werden.

Elterngeld und Steuerklasse - ein Beispiel

Elterngeld-und Steuerklasse

Beispiel: Familie Steuerzahler und das Elterngeld

Herr und Frau Steuerzahler verdienen ungefähr gleich viel und sind deshalb in Steuerklasse 4. Bald erwarten sie jedoch ein Baby und Frau Steuerzahler möchte nach der Geburt eine Zeit lang Zuhause bleiben und Elterngeld beziehen.

Die Abzüge in Steuerklasse 4 sind höher als in Steuerklasse 3. Daher wechselt Frau Steuerzahler rechtzeitig in Steuerklasse 3, damit sie ein höheres Nettogehalt und somit auch ein höheres Elterngeld erhält.

Ihr Mann muss zwangsläufig in die Steuerklasse 5 wechseln. Er hat nun zwar sehr hohe Abzüge auf sein Gehalt, nach der Geburt wechselt er aber wiederum in Steuerklasse 3 und profitiert dann von niedrigeren Abzügen. Außerdem erhält das Paar nach der Steuererklärung die zu viel gezahlten Steuern als Nachzahlung zurück.

Fragen Sie sich auch, wann sich der Kinderfreibetrag lohnt und wann das Kindergeld? Dann schauen Sie sich unser Video an!

Einzelnachweise


  1. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeld
  2. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Steuerentlastungen
  3. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Was ändert sich beim Elterngeld ab 01.09.2021?

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Lohnsteuerklassen