Steuerklassen im Mutterschaftsurlaub

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Elterngeld erhöhen durch die richtige Steuerklasse im Mutterschaftsurlaub?

Berufstätige Frauen, die demnächst in den Mutterschaftsurlaub gehen und Elterngeld beziehen wollen, können durch die Wahl der richtigen Steuerklasse profitieren.

Dabei spielt vor allem die Tatsache eine Rolle, dass der Nettoverdienst in den letzten drei Monaten vor dem Antritt des Mutterschaftsurlaubs direkten Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes hat. Bleibt der Vater nach der Geburt des Kindes zu Hause, gilt eine entsprechende Regelung auch für ihn.

Ihre Steuerklasse finden

Ich bin aktuell...

Die richtige Steuerklassenkombination im Mutterschaftsurlaub

Die freie Wahl der Steuerklasse setzt voraus, dass beide Partner miteinander verheiratet sind. Andernfalls besteht kein Wahlrecht. Für Singles gilt automatisch die Steuerklasse 1. Sollten sie bereits ein Kind haben, das volle Erziehungsrecht besitzen und Kindergeld beziehen, wäre die Steuerklasse 2 möglich.

Steuerklassen im Mutterschaftsurlaub als Verheiratete

Ehepaare, die in etwa gleich viel verdienen, entscheiden sich in der Regel für die Steuerklassenkombination 4 und 4. Ist hingegen nur einer der beiden Ehepartner berufstätig oder verdient der andere Partner sehr wenig, wäre die Steuerklassenkombination 3 und 5 besser geeignet.

  • Steuerklassen 4/4: bei ähnlichem Einkommen (maximal 10 Prozent Unterschied)
  • Steuerklassen 4/4 mit Faktor: bei leicht unterschiedlichen Einkommen
  • Steuerklassen 3/5: bei deutlich verschiedenem Einkommen (60/40 Prozent oder mehr)

Eine einmal getroffene Entscheidung muss nicht für alle Ewigkeit gelten. So steht jedem Ehepaar das Recht zu, die Steuerklassenkombination zu ändern. Bis zum Jahr 2019 war ein Wechsel nur einmal jährlich möglich. Mittlerweile darf die Steuerklasse beliebig oft geändert werden, falls die nötigen Voraussetzungen dafür erfüllt werden.

Gerade Paare, die in nächster Zeit ein Kind erwarten, sollten sehr genau überlegen, ob sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Steuerklasse 3 im Mutterschaftsurlaub

Wer spätestens sieben Monate vor dem Beginn des Mutterschaftsurlaubes in die Steuerklasse 3 wechselt, kann nicht nur einen höheren Nettoverdienst, sondern auch ein höheres Elterngeld erzielen.

Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn der Nettoverdienst nicht höher als 2.700 Euro pro Monat liegt. Hier würde das maximale Elterngeld in Höhe von 1.800 Euro gezahlt.

Wechselt ein Ehepartner in die Steuerklasse 3, hätte dies auch zur Folge, dass der andere Ehepartner in die Steuerklasse 5 wechseln und damit deutlich höhere Lohnabschläge als bisher hinnehmen müsste. Diese zu viel gezahlte Einkommenssteuer könnte aber über die jährliche Steuererklärung zurückgeholt werden.

Mehr Elterngeld durch Steuerklassenwechsel vor dem Mutterschaftsurlaub?

  1. Wechseln: Der Partner, der Elterngeld beziehen wird, wechselt sieben Monate vor dem Mutterschaftsurlaub in Steuerklasse 3 - unabhängig davon, wer mehr verdient.
  2. Nettolohn steigen: Der Partner in Steuerklasse 3 bekommt mehr Netto. Da das Elterngeld am Nettogehalt bemessen wird, steigt so auch das Elterngeld.
  3. Zurückwechseln: Wenn eine andere Steuerklassenkombination für das Paar besser geeignet ist, sollte nach der Elternzeit wieder zurückgewechselt werden.
Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Elterngeld in Steuerklasse 3 und 5

Das Elterngeld kann bis zu 12 Monate lang bezogen werden und beträgt 67% des Nettoverdienstes der letzten drei Monate. Wechseln sich beide Elternteile bei der Betreuung des Kindes ab, würde die Zahlung des Elterngeldes auf 14 Monate verlängert.

Bei Bedarf kann die Steuerklassenkombination 3 und 5 jederzeit wieder geändert werden. Dies kann sowohl während als auch nach dem Bezug des Elterngeldes - wenn beide Ehepartner wieder berufstätig sind - geschehen. Ein entsprechender Antrag müsste bei dem zuständigen Finanzamt vor Ort gestellt werden.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Höhe des Elterngeldes
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Lohnsteuerklassen