Steuerklassenvergleich

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Mehr Netto durch Steuerklassenvergleich?

Ein Steuerklassenvergleich ist vor allem für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner sinnvoll. Für einen detaillierten Steuerklassenvergleich gibt es spezielle Software. Wer sich einen ersten Überblick verschaffen möchte, kann auf einen Steuerklassenrechner zurückgreifen.

Kommt bei einem Vergleich heraus, dass ein Wechsel der Steuerklasse sinnvoll ist, muss dieser beim Finanzamt beantragt werden.

Ihre Steuerklasse finden

Ich bin aktuell...

Wann muss die Steuerklasse gewechselt werden?

Es gibt bestimmte Situationen, in denen ein Steuerklassenwechsel zwingend erforderlich ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn sich der Familienstand ändert. Neu verheiratete Ehepaare sind davon ebenso betroffen wie Personen, die sich trennen oder scheiden lassen.

Auch nach dem Tod des Ehepartners ändert sich die Steuerklasse. Wann aber ist ein Steuerklassenwechsel möglich und wann kann man die Steuerklasse vergleichen, um einen Steuervorteil zu erreichen?

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Steuerklassenvergleich im Internet: der Steuerklassenrechner

In vereinfachter Form kann ein Steuerklassenvergleich auch im Internet durchgeführt werden. Hierfür bedarf es nur weniger Angaben. In der Regel reicht es dabei aus, den Jahresbruttoverdienst beider Partner und die Zahl der Kinder in einen Steuerklassenrechner einzugeben.

Durch einen Steuerklassenvergleich können die Ehepaare und eingetragene Lebenspartner schnell herausfinden, ob die Steuerklassenkombination 4/4 oder die Steuerklassenkombination 3/5 günstiger ist. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktorverfahren zu beantragen.

Steuerklassenvergleich Rechner

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Steuerklassenvergleich: Welche Steuerklasse gilt für wen?

  • Steuerklasse 1: Ledige, Geschiedene, getrennt lebende Personen, Verwitwete.
  • Steuerklasse 2: Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im gleichen Haushalt und Kindergeldberechtigung.
  • Steuerklasse 3: Verheiratete mit deutlich höherem Einkommen als der Partner in Steuerklasse 5, Verwitwete im Jahr nach dem Tod des Partners und im Folgejahr.
  • Steuerklasse 4: Verheiratete und eingetragene Lebenspartner mit in etwa gleich hohen Einkünften (Unterschied von maximal 10 Prozent).
  • Steuerklasse 5: Verheiratete und eingetragene Lebenspartner mit niedrigerem Einkommen als der Partner in Steuerklasse 3 (Einkommensverhältnis von 60/40 Prozent oder mehr).
  • Steuerklasse 6: Für Zweit- und mehrere Nebenjobs, die die 520 Euro Grenze überschreiten.

Häufig gestellte Fragen zum Steuerklassenvergleich

Wann bietet sich ein Steuerklassenwechsel an?

Grundsätzlich haben Ehepartner und eingetragene Lebenspartner die Möglichkeit, die Steuerklasse zu wechseln. Nach der Heirat bzw. nach Eintragung der Partnerschaft erhalten beide Partner automatisch die Steuerklasse 4. Doch nicht in allen Fällen ist diese Steuerklassenkombination vorteilhaft.

Verdient einer der beiden Partner sehr gut und ist der andere Partner entweder nicht oder nur in geringfügigem Umfang berufstätig, bietet sich die Steuerklassenkombination 3/5 an. Bei etwa gleich hohen Verdiensten sollte hingegen die Steuerklassenkombination 4/4 bevorzugt werden.

Es gibt jedoch viele Fälle, in denen die Lage nicht so eindeutig ist. Hier wäre ein Steuerklassenvergleich unabdingbar.

Wenn sich die persönliche Situation aus irgendeinem Grunde ändert, sollte ebenfalls ein Steuerklassenvergleich durchgeführt werden. Dies kann beispielsweise in folgenden Situationen der Fall sein:

  • nach der Geburt eines Kindes
  • bei der Aufnahme einer neuen Arbeit
  • bei Verlust der bisherigen Arbeit
  • bei einer Gehaltsänderung

Wie kann die Steuerklasse gewechselt werden?

Hat ein Paar mittels Steuerklassenvergleich herausgefunden, dass eine andere als die bisherige Steuerklassenkombination günstiger für sie ist, kann es einen Wechsel beantragen.

Ein Steuerklassenwechsel konnte bis zum Jahr 2019 nur einmal jährlich vollzogen werden. Mittlerweile ist ein mehrfacher Wechsel erlaubt. Dafür muss das Ehepaar einen Antrag beim zuständigen Finanzamt einreichen.

Möchte ein Ehepaar oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft die Steuerklassen wechseln, müssen beide Partner mit dem Wechsel einverstanden sein und das Formular unterschreiben.

Einzelnachweise


  1. Familienportal des Bundes: Steuerentlastungen
  2. Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen: Todesfall - Witwen/Witwer und Waisen
  3. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 38b Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Lohnsteuerklassen