Feststellungserklärung für die neue Grundsteuer

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Derzeit versenden die Finanzämter postalisch die schriftlichen Aufforderungen zur Abgabe der gesonderten Steuererklärung für die Grundsteuer 2022.
Die Abgabefrist für die Feststellungserklärung ist zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022.

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Was muss in die Feststellungserklärung?

In der Feststellungserklärung werden Daten zum Grundstück notiert. Mit den vom Finanzamt versendeten Schreiben haben Grundstückseigentümer nicht nur die Abgabeaufforderung, sondern auch nowendige Daten und Informationen bekommen.

Das zuständige Finanzamt hat für jeden Grundstückseigentümer individuell Daten zum entsprechenden Grundstück zusammengestellt. Bereitgestellt werden

  • Angaben zum Flurstück
  • der Bodenrichtwert
  • das Grundbuchblatt
  • die Grundstücksfläche
  • das Aktenzeichen
  • die Gemarkung

Laut eigenen Angaben stellen diese Daten bereits den Großteil der notwendigen Angaben dar, was die BürgerInnen entlasten soll.

Allerdings obliegt es den BürgerInnen, die vom Finanzamt bereitgestellten Daten auf Richtigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Sodann sind die Daten in die Feststellungserklärung zu übertragen.

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Was muss noch in die Festellungserklärung?

Neben den vom Amt bereitgestellten Daten müssen EigentümerInnen noch diverse individuelle Angaben machen. Dabei unterscheiden sich die Angaben zu normalen Wohngrundstücken zu den Angaben, die notwendig sind, wenn man ein gemischt genutztes Grundstück oder ein im Sachwertverfahren zu bewertendes Grundstück besitzt.

Wohngrundstücke
Bei Wohngrundstücken müssen Wohnfläche, Grundstückslage und -fläche, Bodenrichtwert sowie Gebäudeart und -baujahr vermerkt werden.

Gemischt genutzte Grundstücke oder im Sachwertverfahren zu bewertende Grundstücke
Für diese Grundstücke muss die sogenannte Brutto-Grundfläche ermittelt werden. Die Brutto-Grundfläche setzt sich aus den Grundflächen aller Grundrissebenen einer Immobilie zusammen. Herauszurechnen sind dabei allerdings zum Beispiel Dachflächen, die nicht genutzt werden können. Auch Flächen, die nur zur Wartung technischer Anlagen dienen, sind aus der Brutto-Grundfläche herauszurechnen.

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Wie reicht man die Feststellungserklärung ein?

Grundlegende Voraussetzung, um die notwendigen Unterlagen überhaupt einreichen zu können, ist ein ELSTER-Zugang. Dieser ist deshalb zwingend, weil die gesonderte Grundsteuer-Steuererklärung ausschließlich über das Online-Finanzamt ELSTER abgewickelt werden soll.

Wer keinen eigenen ELSTER-Zugang hat, der kann auch den Zugang von Verwandten oder vergleichbaren Software-Anbietern nutzen.

  • Nur wer keinerlei Zugriff auf die elektronische Abwicklung hat, kann beim zuständigen Finanzamt Papiervordrucke beantragen. In den einzelnen Bundesländern kann es von dieser Regelung Abweichungen geben.

Einzelnachweise und Quellen

  1. Finanzverwaltung NRW: Abgabe der Feststellungserklärungen zur Grundsteuer beginnt »
  2. Bundesfinanzministerium: Reform der Grundsteuer »
  3. Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.: Grundsteuer-Reform: Modelle der Bundesländer »
  4. Bundesfinanzministerium: Die neue Grundsteuer - Fragen und Antworten »

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