Erhöhung des Mindestlohns und der Mini-Job-Grenze

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Bundesregierung hat Ende Februar beschlossen, dass der Mindestlohn ab dem 1. Oktober 2022 auf 12 Euro in der Stunde erhöht wird. Analog dazu wird auch die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro angehoben.

Die Änderungen ab 1. Oktober im Überblick

Mindestlohn
steigt von 10,45 Euro auf 12 Euro

Mini-Job-Grenze
steigt von 450 Euro auf 520 Euro

Midi-Job-Grenze
steigt von 1.300 Euro auf 1.600 Euro

Mindestlohn
steigt von 10,45 Euro auf
12 Euro

Mini-Job-Grenze
steigt von 450 Euro auf
520 Euro

Midi-Job-Grenze
steigt von 1.300 Euro auf
1.600 Euro

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Erhöhung des Mindestlohns

Der Mindestlohn liegt aktuell bei 9,82 Euro Stundenlohn. Er steigt regulär am 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. Darüber hinaus hat die Bundesregierung beschlossen, dass bereits am 1. Oktober die nächste Erhöhung auf 12 Euro in der Stunde eintritt.

Diese außerplanmäßige Anpassung ist eine Folge des Koalitionsvertrags der Ampel-Parteien, in dem eine Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro festgehalten wurde. Außerdem soll damit auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie reagiert werden, die Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor besonders stark getroffen haben.

Mindestlohn seit 2015

 2015 - 2016: 8,50 Euro
 2017 - 2018: 8,84 Euro
 2019: 9,19 Euro
 2020: 9,35 Euro
 2021: 9,60 Euro
 bis Juli 2022: 9,82 Euro
 ab Juli 2022: 10,45 Euro
 ab Oktober 2022: 12 Euro
Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Erhöhung der Mini-Job-Grenze und des Übergangsbereichs

Gleichzeitig mit dem Mindestlohn wird auch die Mini-Job-Grenze am 1. Oktober von 450 Euro auf 520 Euro erhöht. Außerdem wurde beschlossen, dass die Mini-Job-Grenze auch in Zukunft weiter gleitend angepasst wird. Die letzte Anhebung der Mini-Job-Grenze fand vor 9 Jahren im Jahr 2013 statt (400 auf 450 Euro).

Die Anpassung der Mini-Job-Grenze soll dazu führen, dass Minijobber, die den Mindestlohn erhalten, weiterhin 10 Wochenstunden ohne Abzüge arbeiten können.

Auch der Übergangsbereich bzw. die Midi-Job-Grenze wird angepasst und auf 1.600 Euro im Monat angehoben. In diesem Bereich zahlen Arbeitnehmer einen geringeren Anteil an den Beiträgen zur Sozialversicherung.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesregierung: Mindestlohn soll auf zwölf Euro steigen - Mehr Lohn für Millionen Menschen »

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.