Die neue Rentenbesteuerung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Bundesregierung plant für das Jahr 2023 eine umfassende Renten-Reform. Im Jahr 2021 hatte der Bundesfinanzhof gerügt, dass die gegenwärtige Besteuerung der Rente auf eine Doppelbesteuerung hinausliefe.

Berechnungen haben nun aufgezeigt, welche konkreten Auswirkungen die Reform haben wird.

In diesem Artikel haben wir Ihnen die wichtigsten Erkenntnisse zusammengestellt.

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Bisherige Rentenbesteuerung und Doppelbesteuerung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte im Mai 2021 in seinem Urteil gerügt, dass die bisherige Rentenbesteuerung auf eine Doppelbesteuerung der Rentnerinnen und Rentner hinauslaufen würde.

Das Problem des bisherigen Modells: Jede/r Erwerbstätige zahlt Beiträge an die Rentekasse aus dem versteuerten Einkommen. Gegenwärtig ist es aber so, dass diese Summe höher ist als die Summe der steuerfreien Rentenbezüge. Eben dies ist eine mögliche verfassungswidrige Doppelbesteuerung.

Hier alles zur bisherigen Rentenbesteuerung.
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Eine Ankündigung vom damaligen Finanzminister und heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz lautete seinerzeit, dass eine Korrektur der Rentenbesteuerung erfolgen werde. Nun will die Ampelregierung dem Wahlversprechen bereits im Jahr 2023 Taten folgen lassen.

Die Pläne der Bundesregierung im Überblick

Schritt 1
2023

Schritt 2
2060

Schritt 1
weniger Steuern auf Rentenversicherungsbeiträge

Schritt 2
geringere Besteuerung der Rente

Die Pläne der Bundesregierung im Detail

Das Ziel der Bundesregierung ist, die Doppelbesteuerung der Renten zu verhindern. Erreicht werden soll dieses Ziel durch zwei Schritte.

  • Im ersten Schritt sollen die Beiträge der Rentenversicherung, die im Laufe eines Arbeitslebens gezahlt werden, deutlich weniger besteuert werden als bislang vorgesehen.

  • In einem zweiten Schritt erfolgt eine weitere große Entlastung für die Rentnerinnen und Rentner: Auch die Rentenbezüge an sich sollen deutlich weniger besteuert werden als bisher geplant.

Damit die neue Rentenbesteuerung ab 2023 gelten kann, muss im Herbst diesen Jahres ein gültiges Gesetz vorliegen. Darin soll geregelt werden, dass die Bürger die Rentenversicherungsbeiträge bereits 2023 (und nicht wie ursprünglich geplant erst 2025) vollumfänglich von der Steuer absetzen können.

Außerdem soll die volle Rentenbesteuerung erst ab 2060 greifen. Im bisherigen Modell würde sie bereits zwanzig Jahre früher, also 2040, erfolgen. Das kann erreicht werden, indem die Besteuerung der Rente von 2023 an lediglich um 0,5 Prozentpunkte angehoben wird. Allerdings beginnt mit dieser Vorgehensweise die Vollversteuerung bereits ab 2058, so der Rentenexperte und Finanzmathematiker Werner Siepe.

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Auswirkungen der Reform

Laut der Süddeutschen Zeitung hat Siepe Berechnungen vorgenommen, die signifikante Unterschiede zwischen einzelnen Jahrgängen aufzeigen, für die der Rentenexperte die Rente durchgerechnet hat.

  • Größter Steuervorteil: Wer im Jahr 2022 47 wird - der Jahrgang 1975 - , kann sich über eine deutlich höhere Rente freuen als bisher gedacht. Auf zwanzig Jahre berechnet ergibt sich ein Steuervorteil von 12.482 Euro.
  • Geringster Steuervorteil: Das größte Nachsehen hat dagegen ein Durchschnittsverdiener des Jahrgangs 1960. Wer im Jahr 2022 61 oder 62 Jahre alt ist hat einen deutlich geringeren Steuervorteil als die übrigen Jahrgänge. Für 20 Jahre zusammen hat dieser Jahrgang nur einen Steuervorteil von 1.538 Euro gegenüber dem bisherigen Besteuerungsmodell.

Diese Unterschiede ergeben sich durch die Verschiebung der Vollversteuerung.

Generell ist es aber laut Siepes Berechnungen auch in diesem Steuermodell so, dass die Topverdiener den größten Vorteil haben: Ihr Steuervorteil ist etwa doppelt so hoch wie der von Durchschnittsverdienern.

Was wird an den Plänen kritisiert?

Dass die geplante Verschiebung der Vollbesteuerung unzureichend ist.

Sollte diese im Jahr 2058 kommen, kann dies für einige junge Jahrgänge immer noch eine Doppelbesteuerung bedeuten.

Erschwerend kommt laut Werner Siepe hinzu, dass Renterinnen und Renter mit einem Rentenbeginn vor 2023 überhaupt keine Verbesserungen durch die geplante Reform spüren werden und selbst gegen eine etwaige Doppelbesteuerung klagen müssten.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesfinanzhof: Zur sog. doppelten Besteuerung von Renten »
  2. Bundesfinanzministerium: Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zur Rentenbesteuerung »
  3. SZ: Wer von der neuen Rentenbesteuerung profitiert »

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