Pflegebonus 2022

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das Bundesgesundheitsministerium unter der Führung von Karl Lauterbach (SPD) sieht insgesamt eine Milliarde Euro vor, die ab dem 30. Juni 2022 als Pflegebonus hälftig auf Krankenhäuser und auf zugelassene Einrichtungen in der Altenpflege ausgeschüttet werden soll. Das Papier liegt derzeit den Bundestagsabgeordneten vor; es gibt noch keinen endgültigen Beschluss.

Kritisiert wird derzeit vor allem, nach welchen Kriterien das Geld verteilt werden soll: die Langzeitpflege komme nach den aktuellen Plänen zu kurz und würde so diskriminiert.

Die Pläne zum Pflegebonus im Überblick

Corona-Prämie
für Pflegekräfte im Krankenhaus

Corona-Prämie
für Beschäftigte in der Altenpflege

Corona-Prämie
für Pflegekräfte im Krankenhaus: insbesondere für die Intensivpflege bis zu 2.500 Euro

Corona-Prämie
für Beschäftigte in der Altenpflege: bis zu 550 Euro bei mindestens 3 monatiger Dienstzeit

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Pflegekräfte im Krankenhaus

Von den 500 Milllionen Euro, die den Krankenhäusern zugedacht sind, werden aber nicht alle Beschäftigten eines Krankenhauses profitieren. Lauterbach zufolge ist der Bonus für die Arbeitskräfte gedacht, die direkt mit den Patienten arbeiten. Pflegerinnen und Pfleger auf den Intensivstationen sollen dabei den höchsten Bonus bekommen.
Die Kliniken sowie die Personalvertretungen entscheiden über die Details. Allerdings schwebt dem Bundesgesundheitsministerium eine Höchstprämie von 2.500 Euro für Intensivpfleger/ -innen vor.

Eine weitere Einschränkung für die Auszahlung durch das Ministerium ist: Nur die Krankenhäuser, die im Jahr 2021 mehr als zehn beatmungspflichtige Corona-Patienten behandeln mussten, haben Anspruch auf die Gelder. Ersten Schätzungen zufolge bekämen somit knapp 300.000 Pflegekräfte in bundesweit knapp 850 Kliniken den Pflegebonus der Ampel-Regierung.

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Beschäftigte in der Altenpflege

Der Pflegebonus wird im Bereich der Altenpflege nur an zugelassene Einrichtungen ausgezahlt und nur an solche Pflegekräfte, die zwischen November 2020 und Juni 2022 mindestens drei Monate in einer entsprechenden Einrichtung tätig waren.

Die Spanne beim Bonus in der Langzeitpflege ist relativ groß: zwischen 60 und 550 Euro kann die Auszahlung liegen, da hier unter anderem zwischen ausgelernten Kräften und Auszubildenden unterschieden wird. Den Höchstsatz von 550 Euro sollen nach den Plänen Lauterbachs diejenigen Pflegekräfte erhalten, die direkt in der Pflege beschäftigt sind. Kräfte einer zugelassenen Pflegeeinrichtung, die 25 Prozent ihrer Arbeitszeit direkt pflegen sollen 370 Euro und Auszubildende 330 Euro erhalten. Der niedrigste Satz von 60 Euro ist für diejenigen gedacht, die beispielsweise ein soziales Jahr leisten.

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Ist der Bonus steuerfrei?

Bei allen Corona-Prämien gilt: Bis zu 3.000 Euro sind laut Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung abgaben- und steuerfrei. Sollten Bundesländer und Arbeitgeber den Pflegebonus aufstocken und die Höchstgrenze so überschritten werden, wäre der darüberliegende Anteil steuerpflichtig.

Das Gesundheitsministerium plädiert allerdings für eine generelle Steuerfreiheit von Boni-Zahlungen, auch bei einer Aufstockung durch Arbeitgeber oder Länder.

Kritik

Seit Bekanntgabe des Eckpunktepapiers im Februar 2022 häuft sich die Kritk an den Plänen des SPD-geführten Gesundheitsministeriums. Die wohl jüngste Kritik (SZ, 17.03.2022) kommt von Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), denn wie gerade bekannt wurde, sollen Beschäftigte auf den Intensivstationen bis zu 2.500 Euro Bonus erhalten.

In erster Linie kritisiert Holetschek, dass das Gefälle der ausgezahlten Boni-Höhe zwischen Krankenhausmitarbeitern (bis zu 2.500 Euro) und Mitarbeitern in der Langzeitpflege (maximal 550 Euro) so gravierend sein. Die Schlechterstellung der Langzeitpflegenden stelle laut Holetschek eine Diskriminierung dar.

Einzelnachweise und Quellen


  1. ZDF: Bis zu 550 Euro Bonus für Altenpflegekräfte »
  2. Tagesschau: Interview mit Karl Lauterbach: Pflegebonus kommt (ab Minute 8:54) »
  3. SZ: Holetschek kritisiert Gesetzentwurf für Pflegebonus »
  4. SPD: Koalitionsvertrag 2021-2025; Pflege und Gesundheit ab Seite 63 »

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