Im Mai 2022 wurde das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz sollen Bezieher von Leistungen der Agentur für Arbeit, der Familienkasse oder des Jobcenters entlasten.
Wir haben für Sie die einzelnen Sonderzahlungen zusammengestellt und erklären, wie Sie diese erhalten und welche steuerlichen Auswirkungen folgen können.
Inhaltsverzeichnis:
Die Sonderzahlungen in der Übersicht
Sofortzuschlag für Kinder
20 Euro ab Juli 2022
Kinderbonus 2022
Einmalig 100 Euro
Grundsicherung
Einmalig 200 Euro mehr
Energiekosten im ALG I
Einmalig 100 Euro
Zuschuss zu Heizkosten
Einmalig 230 Euro
Sonderzahlungen im Detail
Einmalzahlung für Energiekosten im ALG I: Wer im Juli für mindestens einen Tag Anspruch auf ALG I hat, erhält die Einmalzahlung von 100 Euro. Allerdings nicht dann, wenn die- oder derjenige zu den "Aufstockern" zählt und im Juli eine Einmalzahlung als Leistungsberechtigte/r nach dem SGBII erhält.
Einmalzahlung in der Grundsicherung: Diese einmalige Zahlung in Höhe von 200 Euro erhält, wer im Juli Anspruch auf ALG II oder Sozialgeld hat und dessen Bedarf sich nach der der Regelbedarfsstufe 1 (Regelbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende) oder 2 (Regelbedarf für volljährige Partner) richtet.
Heizkostenzuschuss: Den einmaligen Zuschuss in Höhe von 230 Euro zur Abmilderung der gestiegenen Heizkosten erhält, wer Ausbildungsgeld (Abg) oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bezieht und nicht im elterlichen Haushalt wohnt (ausgenommen Wohnheime oder Internate). Auch die Personen, die bereits das Ausbildungsgeld beziehen und sich gleichzeitig im Eingangsverfahren bzw. Berufsbildungsbereich von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) befinden oder an vergleichbaren Maßnahmen anderer Leistungsanbieter teilnehmen, haben Anspruch auf den Heizkostenzuschuss.
- Jede Sonderzahlung wird automatisch vom Amt überwiesen. Gesonderte Anträge sind nicht notwendig. Die Sonderzahlungen sind steuerfrei. Allerdings: Der Kinderbonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet. Besser- bzw. Spitzenverdiener werden von diesem Bonus eventuell nicht profitieren. Der Kinderbonus ist in erster Linie allerdings auch nicht als Entlastung dieser Gruppe gedacht.
Kinderbonus 2022: Alle Familien, die Kindergeld beziehen, erhalten im Juli pro Kind einen einmaligen Zuschuss von 100 Euro.
Sofortzuschlag für Kinder: Den monatlichen Zuschlag in Höhe von 20 Euro erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt leben und Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder nur Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II beziehen. Der Sofortzuschlag wird erstmalig für den Monat Juli 2022 pro Kind erbracht. Kinder, für die Kinderzuschlag bezogen wird, erhalten den Sofortzuschlag durch eine Erhöhung des Kinderzuschlages. Hier steigt der Höchstbetrag auf 229 Euro pro Kind und Monat. Familien, die die genannten Leistungen bereits beantragt haben oder diese erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag wird ab Juli automatisch angepasst.
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Einzelnachweise und Quellen
- Bundestag: Sofortzuschlagsgesetz →
- Agentur für Arbeit: Einmalzahlungen von Jobcenter und Arbeitsagentur →
- Agentur für Arbeit: Kinderbonus 2022 und Sofortzuschlag: Mehr Unterstützung für Familien →
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