Steuererklärung 2021 - Besonderheiten

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Auch für das Jahr 2021 gibt es aufgrund der Corona-Pandemie und den damit einergehenden Regelungen einige Besonderheiten bei der Steuererklärung zu beachten.

Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, was Sie berücksichtigen müssen, wenn Sie für das Jahr 2021 die Steuererklärung abgeben möchten.

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Besonderheiten bei der Steuererklärung 2021

Homeoffice-Pauschale

600 Euro pro Jahr

Pro Tag können 6 Euro geltend gemacht werden, maximal aber 600 Euro für das ganze Jahr.

Kurzarbeitergeld

verpflichtet zur Steuererklärung

Ab 410 Euro Lohnersatzzahlungen ist man zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

4.008 Euro

Für das Jahr 2021 fällt dieser Betrag deutlich höher aus als 2020 oder 2022.

Besonderheiten: Homeoffice und Kurzarbeitergelt

Durch die steuerlichen Neuregelungen im Zuge der Corona-Pandemie kann auch für 2021 nicht allein das separate Arbeitszimmer von der Steuer abgesetzt werden. Generell erkennt das Finanzamt fünf Euro je Homeoffice-Tag an, pro Jahr maximal 600 Euro.

Was für viele Steuerpflichtige nach einer Erleichterung klingt, kann sich für einige aber als finanzieller Nachteil erweisen. Denn durch das Homeoffice entfallen viele Arbeitswege. Vormalige Pendler, die üblicherweise einen langen Arbeitsweg haben, können diesen nun nicht mehr über die Pendlerpauschale steuerlich geltend machen.

Hier mehr Informationen zur Homeoffice-Pauschale.


Auch das Kurzarbeitergeld hat Auswirkungen auf die Steuererklärung. Diese muss nun von wesentlich mehr Bürgerinnen und Bürgern abgegeben werden als zuvor: Wer mehr als 410 Euro Lohnersatz bzw. Kurzarbeitergeld erhalten hat im Jahr 2021 ist dadurch automatisch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Paare sollten bei dieser Steuererklärung genau nachrechnen: Sollte ein Partner Kurzarbeitergeld oder eine Abfindung erhalten haben, könnte es sich dieses Mal lohnen, die Steuererklärung getrennt abzugeben.

Der 2021 ausgezahlte Kinderbonus schlägt sich auch nieder. Familien mit höherem Einkommen müssen durch ihn mit einem geringerem Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag rechnen.

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Was kann man für 2021 absetzen?

Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Steuererklärung richtig ausfüllen, Schritt für Schritt.
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Schritt für Schritt zur Steuererklärung

Nach wie vor kann man die Werbungskosten in Höhe von 1000 Euro pauschal absetzen. Dazu gehören alle Ausgaben, die durch den Beruf bedingt sind, zum Beispiel Fachbücher, Arbeits-Pcs oder die Pendlerpauschale für den Arbeitsweg, sofern nicht im Homeoffice gearbeitet worden ist.

870 Euro können Arbeitnehmer für beruflich bedingte Umzüge geltend machen, wenn sie zwischen 01. April 2021 und 31.03.2022 umgezogen sind. Ziehen weitere Personen mit um, können pro Person 580 Euro geltend gemacht werden.

Auch die Sonderausgaben sind weiterhin steuerlich absetzbar. Zu den Sonderausgaben gehören Ausgaben für die Kinderbetreuung, Altersvorsorge oder auch Spenden.

Schließlich kann man auch Ausgaben für offiziell angemeldete Hilfen im Haushalt oder für Handwerkertätigkeiten in der Steuererklärung für 2021 geltend machen.

Freibeträge 2021

Es gibt mehr als zehn Freibeträge, die man steuerlich geltend machen kann. Die wohl bekanntesten sind der Grundfreibtrag mit 9.744 Euro, der Kinderfreibetrag mit 8.388 Euro, der Sparerpauschbetrag mit 801 Euro sowie der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Dieser fällt mit 4.008 Euro für das Jahr 2021 besonders hoch aus. Im Jahr zuvor lag der Freibetrag bei 1.908 Euro und auch im Jahr 2022 kann man diese Summe geltend machen.

Hier mehr Informationen zu den Steuerfreibeträgen und Veränderungen 2020 bis 2022.
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Mehr zum Thema

Was gehört in die Steuererklärung?

In die Steuererklärung, ausgefüllt entweder auf Papier oder elektronisch mit dem Programm "ELSTER", gehören neben den Angaben zu den Freibeträgen auch die Sozialversicherungsbeiträge, der Lohn und die abgeführten Steuern.

Auch die private Altersvorsorge, zum Beispiel eine Lebensversicherung, kann steuerlich geltend gemacht werden und sollte deshalb unbedingt in der Steuererklärung eingetragen werden.

Abgabefristen

Grundsätzlich kann derjenige, der freiwillig eine Steuererklärung abgibt, bis zum 31.12.2025 warten, da man eine freiwillige Steuererklärung rückwirkend für vier Jahre abgeben darf.

Wer zu einer Abgabe verpflichtet ist, hat damit bis zum 1. August 2022 Zeit und sogar bis Ende Februar 2023, wer die Steuererklärung durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder durch einen Steuerberater machen lässt.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG)
  2. Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend: Freibeträge für Kinder
  3. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz: §9 Werbungskosten

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