Die Regierung beschließt weitere Energieentlastungen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Um auf die steigenden Spritpreise und Heizkosten aufgrund des Ukraine-Krieges zu reagieren, hat die Bundesregierung am Donnerstag weitere Entlastungen für Verbraucher beschlossen. Darunter unter anderem eine kurzfristige Senkung der Energiesteuer und ein Einmalbonus.

Die Entlastungen im Überblick

Energiepauschale
einmalig 300 Euro für Steuerpflichtige

Bonus Kind
einmalig 100 Euro pro Kind

Bonus Sozialleistungen
einmalig weitere 100 Euro für Sozialleistungsempfänger

Energiepauschale
einmalig 300 Euro für Steuerpflichtige

Bonus Kind
einmalig 100 Euro pro Kind

Bonus Sozialleistungen
einmalig weitere 100 Euro für Sozialleistungsempfänger

Senkung Energiesteuer
um 14 Cent für Diesel und 30 Cent für Benzin

Vergünstigung ÖPNV
Monatsticket für 9 Euro, 90 Tage lang

Gebäudeenergiegesetz
Effizienzstandard 55 für Neubauten ab 2023

Senkung Energiesteuer
um 14 Cent für Diesel und 30 Cent für Benzin

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Die Entlastungen im Detail

Energiepauschale

Jeder steuerpflichtige Erwerbstätige erhält über das Gehalt einen einmaligen Energiebonus in Höhe von 300 Euro. Dieser muss jedoch nach dem regulären Einkommensteuersatz versteuert werden.

Einmalzahlung pro Kind

Familien erhalten zusätzlich zum Kindergeld eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro. Ausgezahlt wird der Bonus über die Familienkassen. Außerdem findet eine Anrechnung auf den Kinderfreibetrag statt.

Einmalzahlung für Sozialleistungsempfänger

Der bereits beschlossene Einmalbonus für Sozialleistungsempfänger von 100 Euro wird um weitere 100 Euro verdoppelt. Empfänger von Sozialleistungen erhalten also insgesamt 200 Euro Bonus.

Senkung der Energiesteuer

Die Energiesteuer auf Kraftstoffe wird gesenkt. Diesel wird dadurch um 14 Cent pro Liter günster. Der Preis für Benzin sinkt um ca. 30 Cent pro Liter. Die Senkung der Energiesteuer ist auf drei Monate begrenzt.

Vergünstigung im ÖPNV

Für einen Zeitraum von 90 Tagen soll ein vergünstigtes ÖPNV-Monatsticket für 9 Euro eingeführt werden. Wann genau das sein wird, ist noch nicht bekannt. Erwartet wird die ÖPNV-Entlastung im Sommer.

Gebäudeenergiegesetz

Langfristigere Entlastung soll eine Neuerung des Gebäudeenergiegesetzes liefern. Ab 2023 soll für Neubauten der Effizienzstandard 55 verbindlich sein, ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.

Rückblick: Das war das erste Energie-Entlastungspaket

Bereits im Februar verkündete die Ampel-Koalition ein erstes Entlastungspaket in Reaktion auf die Ukraine-Krise. Damals wurden beispielsweise erhöhte Freibeträge und eine höhere Pendlerpauschale festgelegt. In unserem Artikel vom 25.02.2022 haben wir darüber berichtet.

Über das erste Entlastungspaket
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Kritik an den Entlastungen

Kritik an den neu beschlossenen Entlastungen kommt überwiegend aus der Opposition. Die Union fordert nach wie vor eine Senkung der Mehrwertsteuer. CSU-Vorsitzender Markus Söder kritisierte über Twitter, dass die Krise länder als drei Monate andauere und die Entlastungen der Ampel demnach zu kurz ausgelegt und zu gering seien.

Auch Die Linke findet harte Worte für das Entlastungspaket. Gut, wenn auch für zu kurze Zeit, sei der ÖPNV-Rabatt. Die soziale Gerechtigkeit des Pakets ließe jedoch zu Wünschen übrig: "Millionäre" könnten ebenfalls von den 300 Euro Energiepauschale profitieren, während Sozialleistungsempfänger lediglich 100 Euro erhalten.

Kritik kommt jedoch auch aus der Wirtschaft. Nahverkehrsunternehmen zeigten sich in Anbetracht des Monatstickets für 9 Euro entsetzt, da sie im Vorfeld nicht informiert worden seien, und ratlos, da Informationen bezüglich der Umsetzung fehlen.

Einzelnachweise & Quellen


  1. SZ: 300 Euro für Erwerbstätige, Sprit und ÖPNV werden billiger »
  2. Handelsblatt: Ampel-Beschluss: 300 Euro Energiepreis-Pauschale und weniger Steuern auf Sprit »

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