Alles zum 450 Euro Job

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Bis zu 520 Euro Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen?

Ein 450 Euro Job ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Das regelmäßige Arbeitsentgelt bei einer geringfügigen Beschäftigung durfte bis 2022 450 Euro im Monat nicht übersteigen. Mittlerweile liegt diese Grenze bei 520 Euro. Der Minijobber muss weder in die Kranken- noch in die Arbeits- oder Pflegeversicherung einzahlen.

Es besteht Rentenversicherungspflicht, von der sich der Arbeitnehmer aber befreien lassen kann. 450 Euro Jobber (bzw. 520 Euro Jobber) haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit und bezahlten Urlaub.

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450 Euro Job - Wie viele Stunden darf man arbeiten?

Der Stunden-Rechner verrät Ihnen, wie viele Stunden im Monat Sie bei dem eingegebenen Stundenlohn arbeiten dürften, um unter 450 Euro zu bleiben:

Was ist ein 450 Euro Job?

Ein 450 Euro Job (bis Ende 2012: 400 Euro Job; aktuell: 520 Euro Job) ist eine Unterform des Minijobs und somit eine geringfügig entlohnte Beschäftigung.

Das Besondere am 450 Euro Job: Der Minijobber verdient bei dieser Beschäftigungsart regelmäßig nicht mehr als 520 Euro im Monat. Die Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden und die Häufigkeit des Einsatzes hingegen sind nicht auf einen Maximalwert festgelegt.

Durch diese Regelung grenzt sich der 450 Euro Job deutlich vom kurzfristigen Minijob ab. Hier darf die Einsatzdauer drei Monate in einem Kalenderjahr oder insgesamt 70 Arbeitstage nicht überschreiten. Wie viel der Arbeitnehmer in dieser Zeit verdient, ist jedoch egal.

450 Euro Job und Sozialversicherungspflicht

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung auf 450 Euro Basis ist in der Kranken- sowie Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Auch hinsichtlich der Pflegeversicherung besteht keine Versicherungspflicht. Wichtig ist jedoch: Seit dem 1. Januar 2013 gilt für Minijobber die Rentenversicherungspflicht. Der 450 Euro Jobber zahlt dadurch automatisch 3,7 Prozent seines Gehalts (13,7 Prozent bei geringfügig entlohnten Beschäftigten in Privathaushalten) in die Rentenkasse ein. Im Gegenzug erhält der Arbeitnehmer vollen Anspruch auf die Leistungen und Vorteile der Rentenversicherung.

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Doch der Eigenanteil muss nicht zwingend gezahlt werden. Minijobber haben die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Übt ein Arbeitnehmer mehr als einen 450 Euro Job aus, gilt der Antrag auf Befreiung für alle geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse.

Wer in Erwägung zieht, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, sollte sich vorab ausführlich und individuell zu den rentenrechtlichen Folgen beraten lassen. Das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung ist kostenlos unter der 0800 10004800 zu erreichen. Hier geht's zum kostenlosen Download des Antrags.
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Beschäftigte im Minijob

Insgesamt gehen laut Beschäftigungsstatistik (2018) der Bundesagentur für Arbeit 7,72 Mio. Deutsche einer geringfügigen Beschäftigung nach. Zum Ende des Jahres 2019 gab es in Deutschland rund 4,52 Mio. geringfügig beschäftigte Frauen und 3,2 Mio. geringfügig Beschäftigte Männer.

Davon gehen:

  • 2,8 Mio. einer geringfügigen Beschäftigung im Nebenjob
  • und
  • 4,3 Mio. ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung
  • nach.

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450 Euro Job in der Steuererklärung

Sämtliche Steuern für einen 450 Euro Job werden bereits im Laufe des Jahres gezahlt. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung erhöht folglich nicht die Summe des zu versteuernden Einkommens. Angaben zum Minijob muss der Arbeitnehmer bei der Einkommenssteuererklärung daher nicht machen.

Abgaben beim Minijob

Der Minijobber selbst hat so gut wie keine Abgaben. Doch wie sieht es beim Arbeitgeber aus? Wird ein 450 Euro Jobber beschäftigt, muss der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung leisten. Hinzu kommen Pauschalsteuern und Umlagen als Ausgleich für Aufwendungen bei Krankheit oder Schwangerschaft sowie für den Fall einer Insolvenz. Für einen 450 Euro Job im gewerblichen Bereich gliedern sich die Abgaben wie folgt.

Das zahlt der Arbeitgeber:

  • Krankenversicherung: 13 Prozent (Privathaushalt als Arbeitgeber: 5 Prozent) – Ist der Minijobber privat versichert, entfällt dieser Posten.
  • Rentenversicherung: 15 Prozent (Privathaushalt als Arbeitgeber: 5 Prozent) – Der Minijobber muss zusätzlich 3,7 Prozent zuschießen.
  • Unfallversicherung: Individuell (1,6 Prozent für Privathaushalte).
  • Umlage U1: Aufwendungsersatz für den Krankheitsfall, 0,9 Prozent.
  • Umlage U2: Aufwendungsersatz für Mutterschaft oder etwaige Beschäftigungsverbote, 0,3 Prozent.
  • Umlage U3: Insolvenzgeld, 0,09 Prozent (entfällt für Privathaushalte).

Mehrere 450 Euro Jobs

Hat ein Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehreren 450 Euro Jobs gleichzeitig nachgehen. Wichtig dabei ist jedoch, dass das monatliche Gesamteinkommen aus allen geringfügig entlohnten Beschäftigungen die 520 Euro Grenze nicht übersteigt. Sofern dies doch passiert, sind alle Jobs versicherungspflichtig.

Beispiel:

Julia S. hat seit zwei Jahren einen Minijob als Verkäuferin, in dem sie monatlich 300 Euro verdient. Zusätzlich geht sie seit einem halben Jahr einem zweiten Job nach, bei dem sie monatlich 150 Euro erhält. Nun möchte sie gerne einen weiteren Minijob im Friseursalon ihrer Mutter annehmen.

Dort würden ihr jeden Monat 200 Euro ausgezahlt. Nimmt Julia nun diesen weiteren Job an, liegt ihr monatliches Gesamteinkommen aus allen drei Beschäftigungen über der 450 Euro Grenze. In diesem Fall werden alle Jobs versicherungspflichtig.

450 Euro Job

450 Euro Job als Nebenjob

Übt ein Arbeitnehmer bereits eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung aus, ist es zwar möglich, dass er zusätzlich einer 450 Euro Job nachgeht, jedoch muss dabei einiges beachtet werden. So sollte jeder Nebenerwerb mit dem Arbeitgeber vor Aufnahme abgesprochen werden. Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben, allerdings sollte diese die Hauptbeschäftigung nicht beinträchtigen.

Des Weiteren ist zu beachten, dass neben dem eigentlichen Beruf nur ein Minijob auf 450 Euro Basis angenommen werden kann. Ist der Arbeitnehmer zusätzlich in mehr als einer geringfügig entlohnten Beschäftigung tätig, werden die Einkünfte aus allen 450 Euro Jobs und die der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Die Nebentätigkeiten sind dann keine Minijobs mehr und es greift mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung die Sozialversicherungspflicht.

Beispiel:

Ben F. ist seit mehreren Jahren sozialversicherungspflichtig als Reiseverkehrskaufmann tätig und verdient monatlich 2.100 Euro brutto. Vor wenigen Monaten hat er zusätzlich eine Stelle als Reiseführer in seiner Heimatstadt angenommen. Die Beschäftigung übt er auf 450 Euro Basis aus, da er monatlich 200 Euro damit verdient.

Nun möchte Ben einer weiteren Nebentätigkeit als Texter für Reiseführer nachgehen. Hier würde er monatlich 150 Euro erhalten. Nimmt Ben nun diesen weiteren Job an, greift nicht mehr die 450 Euro Regelung. Die Einkünfte der Nebentätigkeiten werden mit dem Einkommen aus Bens Hauptberuf zusammengerechnet und unterliegen der Sozialversicherungspflicht.

Arbeitslosengeld plus 450 Euro Job

Wer von Arbeitslosengeld (ALG I) leben muss, weiß, dass das Haushalten mit diesem geringeren Einkommen nicht leicht ist. Die Lösung: ein Minijob, der die Haushaltskasse aufbessert. Doch ist es überhaupt möglich, bei Bezug von ALG I einer Nebentätigkeit nachzugehen? Ja, das ist möglich. Es müssen jedoch einige Punkte berücksichtigt werden:

  • Es dürfen maximal 14 Stunden und 59 Minuten pro Woche in dem Minijob gearbeitet werden. Wer 15 Stunden und mehr tätig ist, gilt nicht mehr als arbeitslos.
  • Die Nebentätigkeit sollte der Agentur für Arbeit so früh wie möglich gemeldet werden, spätestens aber am ersten Tag der Aufnahme des Jobs.
  • Das Nettoeinkommen aus dem Minijob darf die Freibetragsgrenze von 165 Euro nicht überschreiten.
  • Die eigentliche Arbeitssuche darf durch den Nebenwerber nicht vernachlässigt werden.

Das lohnt sich: Hartz IV mit 450 Euro Job aufstocken

Auch, wer ALG II (Hartz IV) bezieht, sollte über eine Nebentätigkeit nachdenken. Bis zu einem Freibetrag von 100 Euro können Minijobber ihr ALG II ohne Abschläge aufstocken. Beträgt das monatliche Nebenjob-Einkommen – wie im Fall eines 450 Euro Jobs – zudem weniger als 1.000 Euro, bleiben zusätzlich zum Freibetrag weitere 20 Prozent des Bruttolohnes unbeachtet.

Beispiel:

Lena K. verdient bei ihrem Minijob genau 450 Euro. Da sie ALG II bezieht, steht ihr der Freibetrag von 100 Euro abschlagsfrei zu. Es verbleiben 350 Euro, von denen weitere 20 Prozent (70 Euro) nicht angerechnet werden. Lena hat folglich am Ende des Monats mit Nebenjob 170 Euro mehr zur Verfügung als ohne.

Vor- und Nachteile eines 450 Euro Jobs

Vorteile

  • zusätzliches Einkommen
  • mehr Praxiserfahrungen (evtl. in einem anderen Bereich als bei der Hauptbeschäftigung)
  • keine Angabepflicht in der Steuererklärung
  • Aufstockung von ALG I und ALG II

Nachteile

  • weniger Freizeit und zusätzliche Belastung
  • nicht sozialversichert (Minijobber zahlt nicht in die Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ein; in die Rentenversicherung kann eingezahlt werden)
  • kein Minijob mehr, sobald Verdienstgrenze von 520 Euro überschritten wird
  • Arbeitgeber der Hautpbeschäftigung muss Nebenerwerb zustimmen

Fakten zum 450 Euro Job

Ein 450 Euro Job ist eine geringfügige Beschäftigung. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung auf 520 Euro Basis ist steuerfrei. Der Verdienst darf 520 Euro im Monat nicht überschreiten.

Seit 2013 gibt es eine Rentenversicherungspflicht für 450 Euro Jobber. Von der Rentenversicherungspflicht kann man sich befreien lassen.

Für Minijobs und geringfügige Beschäftigungen gilt der gesetzliche Mindestlohn.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Minijob-Zentrale: Unterscheidung 450 Euro und kurzfristig
  2. Minijob-Zentrale: Mehrere 450-Euro Minijobs
  3. Minijob-Zentrale: Abgaben für 450-Euro-Minijobs im gewerblichen Bereich
  4. Minijob-Zentrale: Abgaben für 450-Euro Minijobs im Privathaushalt

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