In der Minijob Zentrale werden alle Minijobber bis 603 Euro im Monat vom Arbeitgeber angemeldet. Die Aufgabe der Minijob Zentrale ist es, die Minijobs im gewerblichen Bereich sowie die Minijobs im Haushalt zu verwalten.
Inhaltsverzeichnis:
Minijob Zentrale
Die Minijob Zentrale untersteht der Deutschen Rentenversicherung und dem Bundesversicherungsamt. In der Minijob Zentrale werden Beschäftigte, die nicht mehr als 603 Euro pro Monat verdienen vom Arbeitgeber gemeldet.
Minijob anmelden
Als Minijobber muss man sich nicht um die Anmeldung bei der Minijob Zentrale kümmern. Die Anmeldung für einen 603 Euro Job übernimmt der Arbeitgeber. Die Anmeldung für einen Minijobber kann schriftlich oder online direkt bei der Minijob Zentrale erfolgen.
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Minijob Abgaben privater Haushalt
| Minijob Abgabeart | Höhe der Abgabe für Minijobber |
|---|---|
| Pauschale zur Krankenversicherung | 5 % |
| Beitrag zur Pflegeversicherung | entfällt |
| Pauschale zur Rentenversicherung | 5 % |
| Beitrag Rentenversicherung vom Minijobber | 13,6% |
| Umlage 1 | 0,9 % |
| Umlage 2 | 0,19 % |
| Beitrag zur Unfallversicherung | 1,6 % |
| Arbeitslosenversicherung | entfällt |
| Insolvenzgeldumlage | entfällt |
| Pauschsteuer | 2 % |
Minijob Abgaben im gewerblichen Bereich
| Minijob Abgabeart | Höhe der Abgabe für Minijobber |
|---|---|
| Pauschale zur Krankenversicherung | 13 % |
| Beitrag zur Pflegeversicherung | entfällt |
| Pauschale zur Rentenversicherung | 15 % |
| Beitrag Rentenversicherung vom Minijobber | 3,6% |
| Umlage 1 | 0,9 % |
| Umlage 2 | 0,19 % |
| Beitrag zur Unfallversicherung | individuell an den Unfallversicherungsträger |
| Arbeitslosenversicherung | entfällt |
| Insolvenzgeldumlage | 0,06 % |
| Pauschsteuer | 2 % |
Einzelnachweise und Quellen
- Minijob Zentrale: Die Minijobs >>
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