Als Midijob versteht man ein Gleitzonenmodell, bei dem man mehr als in einem Minijob verdient. Wer in den Steuerklassen 1-4 ist, muss beim Midijob keine Lohnsteuer zahlen, trotzdem ist man kranken-, arbeitslosen-, pflege- und rentenversichert.
Midijob berechnen
Damit das Nettoeinkommen im Midijob berechnet werden kann, muss zunächst das Einkommen ermittelt werden, das überhaupt für die Ermittlung der Steuerlast herangezogen wird. Dazu eignet sich unser Midijob Rechner. Geben Sie das reine Bruttogehalt ein, das sie im Midijob erhalten. Als Ergebnis wird der Betrag angezeigt, von dem die Steuerlast abgezogen wird.
Minijob und Midijob
Steuerlich gesehen unterscheiden sich die beiden Nebenjobs gravierend. Bei einem Minijob darf der Arbeitnehmer bis 520 Euro im Monat verdienen. Dieser Verdienst ist in den meisten Fällen steuerfrei.
Ein Midijob hingegen läuft völlig anders. Von einem Midijob wird gesprochen, wenn das monatliche Einkommen höher als 520 Euro und niedriger als 2.000 Euro* liegt.
*Bis Juni 2019 betrug die Einkommensgrenze für den Midjob noch 850,00 Euro. Ab Juli 2019 wurde die Grenze zunächst auf 1.300 Euro und später weiter erhöht.
Wer einen Midijob ausübt, sich also in der Gleitzone befindet, zahlt Abgaben und Steuern. Die Beiträge fallen aber geringer aus, als es bei Normalverdienern der Fall ist.
- Bevor die Gleitzone 2019 angehoben wurde, haben rund 1,3 Millionen Deutsche einen Midijob ausgeübt. Diese Zahl hat sich nach Anhebung der Verdienstgrenze im Übergangsbereich mehr als verdoppelt. Jetzt arbeiten ca. 3,5 Millionen Arbeitnehmer in der Gleitzone. Der Vorteil an der Anhebung der Gleitzone: Die Midijobber müssen verringerte Beiträge zahlen, können aber dennoch die vollen Rentenansprüche erwerben.
Steuern und Versicherungsbeiträge beim Midijob
Obwohl die Sozialversicherungsbeiträge bei jedem Midijob entrichtet werden müssen, fällt die Lohnsteuer nur in bestimmten Fällen an. Dafür sind verschiedene Faktoren maßgebend. In erster Linie wäre an die Steuerklasse zu denken. Darüber hinaus spielt auch die Frage, ob der Midijob haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird, eine entscheidende Rolle.
- Die Steuerklasse richtet sich nicht nach dem Verdienst, sondern einzig und allein nach der familiären Situation der steuerpflichtigen Person.
Wer einen Midijob ausübt und sich in den Steuerklassen 1 bis 4 befindet, muss grundsätzlich keine Lohnsteuer zahlen. Ganz anders sieht es jedoch in der Steuerklasse 5 oder der Steuerklasse 6 aus. Die Steuerklasse 5 kann nur gewählt werden, wenn der Ehepartner sich in der Steuerklasse 3 befindet, welche mit sehr geringen Abgaben und zahlreichen steuerlichen Vergünstigungen verbunden ist.
- Wurden für den Midijob zu hohe Steuern berechnet, können sie über den Lohnsteuerjahresausgleich zurückgeholt werden.
Lohnsteuer beim Midijob
Steuerklassen | Lohnsteuer bei Minijob |
---|---|
Steuerklasse 1 | Keine Lohnsteuer |
Steuerklasse 2 | Keine Lohnsteuer |
Steuerklasse 3 | keine Lohnsteuer |
Steuerklasse 4 | keine Lohnsteuer |
Steuerklasse 5 | Lohnsteuer, da nur in Kombination mit Steuerklasse 3 für Ehepaare möglich |
Steuerklasse 6 | Lohnsteuer, da Midijob als Tätigkeit neben dem Hauptberuf versteuert wird |
Midijob: Häufig gestellte Fragen
Beim Minijob wird das Einkommen brutto = netto angenommen und muss nicht versteuert werden. Beim Midijob hingegen sind die Einkünfte mit sämtlichen anderen Einkünften zusammenzurechnen und müssen komplett versteuert werden.
Ja. Tatsächlich ist ein Midijob die einfachste und günstigste Art und Weise, in die gesetzliche Krankenversicherung zu gelangen. Midijobber zahlen nicht nur einen ausgesprochen niedrigen Beitrag, sie erhalten auch volle Leistungen.
Wenn ich als Arbeitgeber beispielsweise plane, eine Haushaltshilfe einzustellen und das Beschäftigungsverhältnis nicht in Voll- oder Teilzeit erfolgen soll, stehen nur die Varianten
- Minijob
- oder Midijob
zur Verfügung.
Von der Höhe der Sozialabgaben her hat der Arbeitgeber weniger zu tragen, wenn die Variante Midijob gewählt wird. Beim Midijob liegen die Sozialabgaben bei einer Höhe von rund 20 Prozent, während sie beim Minijob 30 Prozent betragen. Allerdings ist der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber bei einem Midijob deutlich größer.
Midijobber sind in der Arbeitslosenversicherung erfasst. Allerdings sind die Ansprüche bei Arbeitslosigkeit abhängig vom Einkommen. Wie auch bei regulärem Arbeitslosengeld, muss hier der Midijob für wenigstens ein Jahr ausgeführt worden sein.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes für Midijobber beläuft sich auf 60 Prozent des Nettoeinkommens, das im Durchschnitt in den letzten zwölf Monaten verdient wurde. Hat man Kinder, erhält man 67 Prozent. Die Zahlung wird für zwölf Monate geleistet.
Tatsächlich gibt es einige Punkte, die den Midijob deutlich vom Minijob abgrenzen. So bewegt sich der Midijob in puncto Entlohnung in der Gleitzone.
Wer in diesem Bereich eine Tätigkeit aufnehmen möchte, genießt die Vorteile der verringerten Sozialabgaben und ist dennoch in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht abgesichert.
Beschäftigte in einem Midijob sind kranken- sowie pflegeversichert. Zudem zahlen sie in die Arbeitslosenversicherung und die Rentenkasse ein. Im Falle einer längeren Erkrankung besteht folglich bei einem Midijob der Anspruch auf Krankengeld, bei Arbeitslosigkeit auf Arbeitslosengeld. Und auch zur Altersvorsorge wird beigetragen – wenn auch nur in geringem Maße.
Häufig fragen sich Midijobber, ob es möglich ist, neben dem Midijob noch einen Minijob anzunehmen. Das ist definitiv möglich. Der Midijob ist sozialversicherungspflichtig und der Minijob gilt als zulässige Nebenbeschäftigung – eine Kombination, die immer beliebter wird.
Ja, denn es besteht eine Meldepflicht. Dem Arbeitgeber muss in jedem Fall in Kenntnis gesetzt werden, sobald weitere Arbeitsverhältnisse eingegangen werden.
Grund dafür: Der Midijobber muss steuerlich und auch in Bezug auf die Sozialversicherung richtig eingeordnet werden können. Sollte ein Arbeitnehmer es versäumen, seinen Arbeitgeber umfassend zu informieren, muss er mit einem Bußgeld rechnen.
Nein. Geht man als Student einem Midijob nach, müssen nur die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt werden und gegebenenfalls Steuern. Studenten sind in den sonstigen Sozialversicherungszweigen versicherungsfrei.
Nein, ein Ausbildungsverhältnis darf nicht als Midijob deklariert werden, selbst wenn das Einkommen unter 850 Euro liegt. Das gleiche gilt für Tätigkeiten, die in den Bereich der Altersteilzeit fallen.
Einzelnachweise und Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Minijob - Midijob →
- Bundesagentur für Arbeit: Aktuelle Zahlen Minijobber →
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