Das Familienrecht in Deutschland

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Eine Familie kann aus verschiedenen Personengruppen bestehen, die in jeweils unterschiedlichen Beziehungen zueinander stehen können.

Da es auch innerhalb einer Familie zu Rechtsstreitigkeiten kommen kann, ist eine Rechtsordnung notwendig, die sich um die belange der Familien kümmert und sie regelt. Dazu dient das deutsche Familienrecht.

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Definition von Familienrecht

Das Familienrecht zählt zum Zivilrecht und regelt die Rechtsbeziehungen, welche durch eine Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaftsverhältnisse sowie Kinder entstehen. Zudem werden die verschiedenen Formen von Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt) geregelt.

Die Besonderheit beim Familienrecht liegt darin, dass alle Rechtsstreitigkeiten unter Mitwirkung eines Familiengerichts zu klären sind. Außerdem benötigen die an einem Rechtsstreit beteiligten Parteien laut dem Familienrecht keinen anwaltlichen Beistand, sondern können sich selbst vertreten.

  • Aufgrund der großen Komplexität ist es sinnvoll, bei Rechtsstreitigkeiten, die gerichtlich zu klären sind, einen Fachanwalt für Familienrecht hinzuzuziehen.

Das Familienrecht und welche Gesetze es umfasst

Grundlage aller Gesetze bezüglich des Familienrechts ist der Art 6 Grundgesetz (GG), in dem die Familie unter den besonderen Schutz des Staates gestellt wird. Alle rechtlichen Vorgaben zur Familie und den aus ihr erwachsenden Rechten und Pflichten sind hauptsächlich durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt.

In den §§ 1297-1921 finden sich alle grundlegenden Normen. Zudem existieren sogenannte Nebengesetze, die einzelne Bereiche thematisieren und regeln. Dies sind beispielsweise:

  • Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
  • Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)
  • Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)

Auch an internationalen Gesetzen zu Familienbelangen orientiert sich das deutsche Recht. Beispielsweise gibt es ein "Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz" (IntFamRVG), welches der Durchführung einer europäischen Verordnung (EG, Nr. 2201/2003) dient und elterliche Verantwortung und Ehesachen thematisiert.

Das Recht wird sehr oft in Verbindung mit dem Minderjährigengesetz angewendet. Dieses bietet der Minderjährigen einen besonderen Schutz vor Fellentscheidungen, die sich zu einem späteren Zeitpunkt eventuell nicht wieder gutmachen lassen und sich nachhaltig negativ für die betroffene Person auswirken.

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Das Familienrecht: Ziele und Funktion

Das Familienrecht hat vor allem das Ziel, die vielfältigen Konstellationen innerhalb einer Familie auf eine rechtliche Basis zu stellen und einen Rahmen zu bieten, innerhalb dessen Rechte und Pflichten geltend gemacht werden können, die sich aufgrund einer speziellen Sachlage ergeben (z. B. durch:

  • die Betreuung und Pflege eines Angehörigen (wer ist Vertreter, wer hat die Befugnis zur Beantragung von Pflegegeld?)
  • das Zusammenleben in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung (welche Rechte und Pflichten haben beide Partner?)
  • durch den Adoptionswunsch (welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?)
  • aufgrund einer Vaterschaft (wie gestaltet sich der Unterhalt für das Kind?)

Das Familienrecht will dabei helfen, die jeweils richtigen, rechtlichen Gegebenheiten für diese und viele weitere Situationen zu schaffen, indem z. B. die Stellung des zu Pflegenden oder der Adoptiveltern geregelt werden.

Zu den wichtigsten Funktionen beim Familienrecht gehören die Regelung von Vormundschaftsangelegenheiten, Vertretungsbefugnissen, Pflegschaften sowie Betreuungsverhältnissen.

Ein besonderes Augenmerk liegt im Familienrecht auf dem Wohl von Kindern. Hier hat der Staat auf der Basis des Familienrechts weitreichende Kompetenzen und kann mithilfe untergeordneter Institutionen wie dem Jugendamt oder der Jugendhilfe zum Wohl eines Kindes in das familiäre Umfeld eingreifen.


Quellen

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) Art 6 »)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 1297 ff »


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