Auftrags- und Rechnungsbearbeitung als Aufgabengebiet

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

In kleinen und mittelständischen Unternehmen wird die Auftrags- und Rechnungsbearbeitung meist von einer in Gesamtheit dafür zuständigen Abteilung übernommen.

Mitarbeiter bearbeiten jeden Auftrag vom Bestelleingang, über die Fertigstellung und Versandvorbereitung, bis hin zur Rechnungs- und Lieferscheinerstellung.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Großunternehmen
  2. Geschwindigkeit

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Die Auftrags- und Rechnungsbearbeitung in Großunternehmen

Je größer ein Unternehmen ist, umso mehr Zeit nimmt die Auftrags- und Rechnungsbearbeitung ein. Daher haben große Firmen oftmals eine separate Abteilung für die Auftragsannahme, die Kundenbestellungen und Aufträge an die zuständige Abteilung weiterleitet.

Mitarbeiter im Auftrags- und Rechnungswesen müssen sich mit den terminlichen Strukturen der Firma bestens auskennen, die Verfügbarkeit von Waren prüfen und im Umgang mit Kunden freundlich und kompetent sein.

Gute mathematische Kenntnisse sind, auch wenn die Rechnungserstellung oftmals maschinell erfolgt, von Vorteil und sollten im Bereich Auftrags- und Rechnungsbearbeitung gegeben sein.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Geschwindigkeit als A und O in der Auftrags- und Rechnungsbearbeitung

Von der Bestellung bis zum Erhalt der Ware, beziehungsweise der Auftragserteilung bis zur Terminvereinbarung durch ein Unternehmen darf nicht viel Zeit vergehen. Mitarbeiter in dieser Abteilung müssen ad hoc reagieren und jede eingegangene Beauftragung umgehend bearbeiten.

Somit spielt die moderne Technik eine sehr wichtige Rolle und gibt Auskunft über Lagerbestände, über freie Termine für Dienstleistungen und weitere relevante Faktoren.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesagentur für Arbeit: Assistent/in/Fachkraft - Rechnungswesen

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Aufgaben