Geschäftsleitung als Aufgabengebiet

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Tätigkeiten der Geschäftsleitung benötigen in der Regel eine kaufmännische Ausbildung, eine Weiterbildung oder einen Hochschulabschluss im kaufmännischen Bereich.

Eine solche Geschäftsleitung vertritt das Unternehmen sowohl intern als auch nach außen. Das Hauptziel eines Geschäftsführers ist die gewinnbringende Leitung des Betriebes. Das bedeutet, die eigenen Umsätze sollen ansteigen und der Erfolg des Unternehmens gesichert werden.

Je nach Vertrag kann der Geschäftsführer angestellt oder der Firmeninhaber selbst sein.

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Die Ansprüche an die Geschäftsleitung

In den meisten Fällen wird die Geschäftsleitung für einen bestimmten Zeitraum mittels Werkvertrages eingestellt. In dieser Zeit übernimmt er die Leitung des Geschäfts nach den Maßstäben der Gesellschafter. Sollte der Geschäftsführer den Wünschen des Firmeninhabers nicht nachkommen, dann muss dieser für den verursachten Schaden einstehen.

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Die Aufgaben der Geschäftsleitung

Die Aufgaben des Geschäftsführers sind breit gefächert. Der wichtigste Aufgabenbereich des Geschäftsführers sind

  • die Erstellung der Umsatz- und Lohnsteuervoranmeldungen,
  • die Anfertigung des Jahresabschlusses
  • das Controlling,
  • die Abgabe der Jahressteuererklärung,
  • die Buchführung,
  • aber auch sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten.

Darüber hinaus muss der Geschäftsführer seinen Vorgesetzten Auskunft geben, wenn dieser es verlangt. Bei Nachfrage muss er die Geschäftsunterlagen offen legen und Einsicht gewähren.

Dementsprechend ist ein Einblick in die geleistete Arbeit möglich. Der Geschäftsführer muss sich ebenso um Mitarbeiter und dessen Belange kümmern. Hierbei sollen Unternehmen und Angestellte in Symbiose arbeiten.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesagentur für Arbeit: Geschäftsführer/in

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