Kurzzeitpflege als Aufgabengebiet

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Stationäre Einrichtungen nehmen Pflegebedürftige für die Kurzzeitpflege auf, wenn sie nur eine bestimmte Zeit auf eine Rundumversorgung angewiesen sind.

Meist sind es Situationen, die eine häuslichen Pflege überfordern oder nach einem Krankenhausaufenthalt.

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Wann braucht man die 'Kurzzeitpflege'?

Bis zu 28 Tage im Jahr kann ein pflegebedürftiger Mensch als Kurzzeitpflege in Pflegeheimen und Seniorenzentren aufgenommen werden.

Oft braucht der Pflegebedürftige den Platz kurzfristig, wenn zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt die Selbstversorgung noch nicht möglich oder noch eine Nachsorge nötig ist, die nur von Pflegekräften durchgeführt werden kann.

Auch wenn die Pflege im häuslichen Bereich zunimmt und nur Fachkräfte die Pflege übernehmen können ist eine Kurzzeitpflege möglich. Oft wird dadurch ein vorübergehender Krankenhausaufenthalt vermieden.

Möglich ist auch, dass der Partner des Pflegebedürftigen selbst krank wird, eventuell sogar ein Krankenhausaufenthalt oder ein Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik nötig ist, oder Angehörige wollen in Urlaub fahren und wollen das Familienmitglied in guten Händen zurücklassen.

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Welche Leistungen beinhaltet das neue Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz?

Seit der Gültigkeit des neuen Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes wird bei Kurzzeitpflege die Hälfte des seitherigen Pflegegeldes bis zu vier Wochen pro Jahr bezahlt.

Die Kurzzeitpflege kann jetzt auch in stationärer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung erfolgen, wenn der pflegende Angehörige eine dieser Einrichtungen in Anspruch nimmt. Beide Seiten können davon profitieren. Ab dem 1.1.2015 sind Leistungsverbesserungen vorgesehen.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium für Gesundheit: Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

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