Langzeitpflege als Aufgabengebiet

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das Wort 'Langzeitpflege' bezieht sich auf eine Pflege, die vier Wochen überschreitet, mit dem Alter des zu Pflegenden jedoch nichts zu tun hat.

Sie findet entweder zu Hause oder in einer entsprechenden sozialen Einrichtung statt.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Langzeitpflege zu Hause oder im Heim?

Gibt es für den Pflegebedürftigen zu Hause die Möglichkeit, vom Ehepartner oder einem Familienmitglied versorgt zu werden, ist dies für den Patienten die beste Lösung.

Meistens übernehmen diese Dienste Personen, die keine pflegerische Qualifikation besitzen und werden deshalb von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt. Die Langzeitpflege kann aus der Betreuung und Hilfe im Haushalt bestehen, z.B.

  • Mahlzeiten zubereiten,
  • beim Einkaufen behilflich sein oder
  • im Transport zu Ärzten und Therapien.
Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Wichtig ist - das richtige Heim für die Langzeitpflege zu finden!

Ist eine Langzeitpflege zu Hause nicht möglich oder nicht ausreichend, kann der Pflegebedürftige in einer vollstationären Einrichtung aufgenommen werden.

Hierbei sind die Pflegekonzepte der Einrichtung wichtig, denn Kinder, Jugendliche und jüngere Menschen wird man nicht in einem Alten- und Pflegeheim unterbringen, sondern in einem anderen passenden Umfeld.

Ausgebildete Pflegekräfte oder Therapeuten kümmern sich darum, neben der kompetenten Pflege auch Ergo- und Physiotherapie anzubieten und für Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen zu sorgen. Je nach Domizil stehen für die Langzeitpflege Einzel- und Doppelzimmer oder Wohnungen zur Verfügung.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesagentur für Arbeit: Fachkrankenpfleger/in - Rehabilitation/Langzeitpflege

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Aufgaben