Lektorat als Aufgabengebiet

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Um längere Texte, Fachartikel oder gar Bücher im richtigen Licht zu präsentieren ist es sinnvoll, sie einem Fachmann zur weiteren Bearbeitung vorzulegen.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Lektorat - Fachliche Unterstützung

Im Gegensatz zum Korrektorat, das für die grammatikalische Überarbeitung eines Schriftstückes abzielt, ist es Aufgabe eines Lektors, stilistische, sprachhandwerkliche oder fachliche Verbesserungen einzubringen.

Fachlektorat

Die zu überprüfenden Artikel werden nicht nur sprachlich, sondern auch in wissenschaftlicher Hinsicht redigiert. Die Lektoren müssen im jeweiligen Fachbereich qualifiziert sein, damit sie Unstimmigkeiten in der Sache richtig stellen können.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Lektorat im Verlag

Hier wird durch verlagseigene oder freie Mitarbeiter ein Manuskript nicht nur auf sprachliche Klarheit überarbeitet, sondern auch auf Markttauglichkeit. Der Lektor wird zum Bindeglied zwischen Autor und Herausgeber.

Freiberufliche Lektoren

Sie stimmen mit dem Urheber des Werkes ab, wie tief das Lektorat eingreifen soll. So werden verschiedene Stufen angeboten:

  • ein leichtes Lektorat, das nur grobe Stilfehler ausmerzt
  • weiter reichende Überarbeitungen und das Offenlegen von Schwachstellen in der Schilderung
  • Überprüfen von Plot, Handlungssträngen und Spannungsbogen

In Zusammenarbeit mit den Autoren werden Verbesserungsvorschläge gemacht, ohne deren Stil zu sehr zu beeinflussen. Ein gutes Lektorat wird immer darauf zielen, jedem Schriftstück die persönliche Note zu belassen.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesagentur für Arbeit: Lektor/in - Verlage

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Aufgaben