Patientenberatung als Aufgabengebiet

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Patientenberatung hat einen umfangreichen Aufgabenbereich und ist nicht nur in der Beratung zu Gesundheitsfragen tätig.

In der rechtlichen Beratung für Patienten, sowie im psychosozialen und medizinischen Spektrum hilft die Patientenberatung weiter und ist als unabhängiger Dienstleister mit Fachkompetenz und Know-how tätig.

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Patientenberatung im Patientenrecht

Das bekannteste Recht eines Patienten ist wohl die zweite Arztmeinung. Doch was tun, wenn die Krankenversicherung die Kosten nicht übernehmen möchte?

In diesem und ähnlichen Fällen kann die Notwendigkeit bestehen, sich für eine unabhängige Beratung zu entscheiden und hierfür nicht den Berater der Krankenversicherung, sondern die Patientenberatung in Anspruch zu nehmen.

Der Berater ist versiert in den Kostenfragen bei Gesundheitsleistungen, zum Beispiel im breiten Spektrum der iGel Leistungen. Wenn ein Patient einen Rat benötigt, kann er sich vertrauensvoll und diskret an einen spezialisierten Patientenberater wenden.

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Die Patientenberatung lokal am Wohnort

In vielen Fällen reicht eine Online Beratung nicht aus. Diese ist auch nicht nötig, da Patientenberater regional ansässig sind und somit am Wohnort aufgesucht werden können.

Egal ob es sich um eine rechtliche oder medizinische Frage, oder um eine wichtige Information zu individuellen Leistungen handelt, der Berater steht mit Rat und Tat zur Seite und hilft dem Patienten umfassend und seriös.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesagentur für Arbeit: Gesundheitsberater/in

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