Rechtsberatung ist eine dienstleistende Tätigkeit, die im Wesentlichen die Beantwortung und Aufklärung rechtlicher Fragestellungen für natürliche Personen oder Firmen und sonstige juristische Personen beinhaltet.
Inhaltsverzeichnis:
Die Tätigkeit der Rechtsberatung ist von den weitergehenden Formen der Rechtsbesorgung und der Rechtsvertretung (z. B. vor Gericht) zu unterscheiden.
Die berufliche und ehrenamtliche Tätigkeit der Rechtsberatung ist in Deutschland gesetzlich geregelt.
Durchführung der Rechtsberatung
Die Beratung gegen Entgelt ist in Deutschland grundsätzlich nur einem eingeschränkten Personenkreis erlaubt. In der Mehrzahl wird diese durch die Berufsgruppe der Rechtsanwälte, aber auch durch
- Steuerberater,
- Rechtsbeistände und
- Patentanwälte
besorgt. Etwas weniger restriktiv sind die Regeln im Bereich der entgeltlosen Beratung im nachbarschaftlichen oder familiären Umfeld.
Durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz hat es in diesem Bereich erweitert Befugnisse durch den Gesetzgeber gegeben. Auch soziale Organisationen wie Verbraucherzentralen, Verbände und Gewerkschaften dürfen Beratung erteilen.
Diese muss aber durch einen Volljuristen, eine Person mit Befähigung zum Richteramt, erfolgen oder durch diese angeleitet werden.
Jetzt kostenlos Informieren.
Fachgebiete der Rechtsberatung
Klassische Felder einer Tätigkeit in diesem Bereich sind Fragen des Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechts. Verbraucherorganisationen und Verbände beraten oft auch in Fragen des Mietrechtes oder hinsichtlich der Wahrnehmung von Gewährleistung.
Soziale Verbände und Gewerkschaften haben ihren Schwerpunkt auf den Bereich Sozialrecht sowie Arbeitsrecht und betriebliche Mitbestimmung gelegt.
Einzelnachweise & Quellen
- Bundesagentur für Arbeit: Rechtsbeistand →
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen →
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.