Styling als Aufgabengebiet

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Beim Styling unterscheidet man im beruflichen oder gewerblichen Bereich zwei Kategorien, dem Stylen als gewerbliche Dienstleistung -  egal, ob theoretisch durch eine Beratung oder in Form eines Umstylings - und jene Branchen, welche ein gepflegtes Auftreten im Beruf unbedingt voraussetzen.

Neben einem stimmigen Make-Up beinhaltet das Styling auch die Zurechtmachung der Haare und branchen- und typgerechte Bekleidung.

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Ein branchenspezifisches Styling

In vielen Branchen wird ein angemessenes Styling, vorgegeben von Tätigkeit und eventueller Berufsbekleidung, vorausgesetzt. Im Business- und Gastrobereich versteht sich das Tragen eines Anzuges oder eleganter Kleidung sowie ein gepflegtes Äußeres ganz von selbst.

Aber auch im Handel und anderen Branchen mit ständigem Kundenkontakt hat ein angemessenes und zum Beruf passendes Styling eine große Bedeutung, denn es repräsentiert das Unternehmen und sorgt beim Kunden für Autorität.

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Styling als Dienstleistung

Besonders im kosmetischen Bereich gibt es viele Branchen, welche sich mit dem Stylen und Umstylen von Kunden befassen. Vom Friseur über den Kosmetiker bis hin zum Maskenbildner - in diesen Berufen dreht sich alles um das Aussehen.

Neben einer fach- und typgerechten Beratung gehört hier auch die Umsetzung zum Aufgabenbereich. Die Umsetzung richtet sich jedoch vor allem nach dem Anlass, sodass neben den angesagten

  • Mode-,
  • Make-Up- und
  • Frisurentrends

auch Stylingbasics für feierliche Anlässe wie beispielsweise Hochzeiten in Beratung und Umsetzung sitzen müssen.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesagentur für Arbeit: Farb-, Stil- und Imageberater/in

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