Technische Beratung als Aufgabengebiet

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Eine technische Beratung ist notwendig, wenn Unternehmen technische Geräte herstellen oder vertreiben. Dies kann jedoch ganz unterschiedlich aussehen, beispielsweise in Form eines Außendienstmitarbeiters, welcher sich explizit mit der Kundenbetreuung oder Betreuung von Geräten auseinandersetzt, oder einer Servicezentrale, welche schriftlich oder telefonisch eine technische Beratung von Kunden durchführt.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Technische Beratung
  2. Stammkunden

Neben der Beratung von Neukunden sieht die technische Beratung jedoch auch bei Stammkunden als Servicedienstleitung vor.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Die technische Beratung

Die technische Beratung soll in erster Linie dem Kunden dienen, um sich beim Kauf von elektrischen Geräten gut beraten zu fühlen. Hier spielen jedoch viele Faktoren eine Rolle, wie beispielsweise das Produkt, der Verwendungszweck oder die Leistung eines jeweiligen Gerätes. In der Beratung verläuft es meist so, das anhand dieser Daten und Fakten für den Kunden die bestmögliche alternative gefunden wird.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Die technische Beratung für Stammkunden

Neben den verkaufsfördernden Effekt ist eine Beratung im Bereich der Technik vor allem eines, eine Servicedienstleistung! In Stör- oder Garantiefällen hat der Kunde so die Möglichkeit sich den Rat direkt vom Fachhändler einzuholen.

Lösungsorientiert kann so oft schnell gehandelt werden, da in vielen Branchen oft Fachwissen gefragt ist. Natürlich spricht die Option einer technischen Beratung für Unternehmen grundsätzlich immer für sich, da immer ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesagentur für Arbeit: Anwendungsberater/in

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Aufgaben