Die Steuerberatergebührenverordnung (StBVV)

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Der Steuerberater erhebt für seine Tätigkeiten eine Gebühr. Allerdings darf er diese nicht willkürlich festlegen, sondern hat sich an die Vorgaben der seit 2013 geltenden Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) zu halten.

Er verfügt zwar über einen gewissen Spielraum, darf diesen aber nicht gänzlich selbst bestimmen. Die Verordnung über die Gebühren der Steuerberater ist die Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Gebühren.

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Steuerberatergebührenverordnung - Berechnungsfaktoren

Ein Steuerberater übernimmt ein breites Spektrum von Aufgaben. Diesen Umstand greift die Steuerberatergebührenverordnung auf und berücksichtigt verschiedene Faktoren:

  • Gegenstandswert: z. B. Einnahmen, Einkommen, Steuern.
  • Mittelgebühr: Sie sollte als Orientierung dienen.
  • Art der Tätigkeit: Bei einfachen oder schwierigeren Sachverhalten kann die Mindestgebühr oder die Maximalgebühr angewendet werden.
  • Faktor: Ist individuell, wird in Zehnteln angegeben und berücksichtigt z. B. den Zeitaufwand.

Die Steuerberatergebührenverordnung enthält insgesamt 5 Tabellen (von A bis E), in denen die einzelnen Tätigkeiten aufgelistet sind und den Gegenstandswert in Euro sowie die Maximalgebühr (10/10) angeben.

Außerdem enthalten die Tabelle einen Hinweis, in welchem Gebührenrahmen sich die Kosten bewegen dürfen (z. B. von 1/10 bis 8/10 für eine Umsatzsteuer-Voranmeldung).

Die Tabellen wurden in die Bereiche Beratungstabelle, Abschlusstabelle, Buchführungstabelle, Landwirtschaftliche Buchführung und Rechtsbehelfstabelle aufgeteilt.

  • Die Gebührentabellen der Steuerberatergebührenverordnung sind sehr detailliert und zeigen dem Steuerberater sowie dem Mandanten genau, für welche Tätigkeit welche Gebühr verlangt werden darf.
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Der wichtigste Faktor bei der Steuerberatergebührenverordnung

Für die Berechnung der Gebühr kommt es für den Steuerberater hauptsächlich auf den Gegenstandswert an. Er bildet die Basis für alle weiteren Größen. Nimmt man als Beispiel einen Arbeitnehmer, der seine Einkommenssteuererklärung durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, und liegt der Gegenstandswert beispielsweise bei 25.000 Euro, so werden die einzelnen Arbeitsschritte 1/10 oder 2/10 der Maximalgebühr verlangt.

Ein zweiter wichtiger Faktor ist die Art der Tätigkeit. Je komplexer sie ist, desto höhere Steuerberatergebühren darf der Experte verlangen. Allerdings unterliegen die einzelnen Tätigkeiten der Deckelung durch die Maximalgebühr. Hat der Steuerberater die Kosten zu hoch angesetzt, kann der Mandant dagegen vorgehen.

Kostenrechner auf Basis der Steuerberatergebührenverordnung

Die Berechnung der Steuerberatergebühr kann bei sehr umfangreichen Tätigkeiten extrem komplex sein. Deshalb gibt es praktische Kostenrechner im Internet. In diese muss man lediglich den Gegenstandswert, die Art der Anstellung (z. B. Arbeitnehmer, selbstständiger Unternehmer, Freiberufler) sowie die Art der erwarteten Tätigkeit (beispielsweise Einkommenssteuererklärung für Vermieter oder Rentner) eintragen und erhält als Ergebnis die zu erwartenden Kosten für die vom Steuerberater zu erledigenden Aufgaben.

Die vom Kostenrechner zur Verfügung gestellten Ergebnisse können stets nur Annäherungswerte sein, da der Steuerberater einen gewissen Spielraum bei der Festlegung der Steuerberatergebühren hat. Weicht der vom Kostenrechner ermittelte Wert deutlich vom Rechnungsbetrag des Steuerexperten ab, könnte es sinnvoll sein, zu einem günstigeren Steuerberater zu wechseln.


Quellen

  1. Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) »

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