Wie werden Kapitalerträge richtig eingetragen?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Kapitalerträge sind Gewinne, die aus der Nutzung des eigenen (Geld-)Kapitals erreicht worden sind. Klassischerweise handelt es sich beispielsweise um Zinsen. Steuerrechtlich werden sie auch als Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen laut § 20 EStG der Steuerpflicht.

Dies bedeutet, sie müssen in der Anlage KAP der Steuererklärung vermerkt und dem Finanzamt auf diese Weise kenntlich gemacht werden. Dies ist allerdings deutlich weniger aufwendig als früher.

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Wann sollte die Anlage KAP abgegeben werden?

In vielen Fällen ist die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge allerdings zu hoch oder muss überhaupt nicht gezahlt werden. In diesem Fall sollte die Anlage KAP der Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden, um sich so die zu viel gezahlten Beträge zurückerstatten zu lassen.

In diesem Fall sollte die Anlage KAP beim Finanzamt eingereicht werdenBegründung
Sparer-Pauschbetrag wurde nicht ausgeschöpftErreichen die Kapitalerträge nicht 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro (Verheiratete) im Jahr 2024, wurde der Steuerfreibetrag nicht ausgeschöpft. Eventuell gezahlte Steuern werden zurückerstattet.
Das Gesamt-Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag.Wer im Steuerjahr weniger als den Grundfreibetrag (11.604 Euro) verdient hat, erhält die Steuern auf die Kapitalerträge zurück. Dies gilt auch dann, wenn sich diese über dem Sparer-Pauschbetrag bewegt haben.
Das zu versteuernde Einkommen ist nicht höher als 15.000 bzw. 30.000 Euro (Verheiratete).Eine Günstigerprüfung sollte durchgeführt werden, weil die Abgeltungsteuer zu hoch ist. Das Finanzamt sollte die Kapitalerträge dem normalen Einkommen zuschlagen.
Ein Verlustvortrag soll stattfinden.Die Kapitalerträge sollen mit den Verlusten aus den Vorjahren verrechnet werden, um so die Steuerpflicht zu umgehen.
Das Finanzinstitut hat zu viele Steuern abgeführt.Dies passiert insbesondere bei Veräußerungen, wenn die Bank die Anschaffungs- und/ oder Transaktionskosten nicht kannte. Die zu viel bezahlten Steuern werden zurückerstattet.

Die Kapitalerträge und die Steuererklärung seit 2009

Bis 2009 hatten die Belege in der Steuererklärung über die Kapitalerträge nicht selten Radiergummi-Stärke, da diese Gewinne direkt in die Einkommensteuer miteinbezogen worden sind. Seit 2009 ist die Steuererklärung wesentlich dünner geworden, weil das Finanzamt die Steuern bereits kassiert hat.

Möglich macht dies die Abgeltungsteuer. Es handelt sich um eine Quellensteuer, die direkt von der Bank oder z.B. dem Investmentfonds bezahlt wird. Das System funktioniert ähnlich wie die Lohnsteuer, die auch direkt vom Arbeitgeber überwiesen wird.

Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent vom Solidaritätszuschlag.

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Muss die Anlage KAP überhaupt noch abgegeben werden?

Die Abgeltungsteuer hat den Effekt, dass die Steuerschuld auf Kapitalerträge voll beglichen ist. Viele Personen müssen die Anlage KAP mit der Steuererklärung deshalb gar nicht mehr abgeben.

Eine Abgabepflicht besteht weiterhin für alle Personen, die

  • kirchensteuerpflichtig sind, dies aber ihrem Finanzinstitut nicht mitgeteilt haben
  • die ihrem Finanzinstitut keinen Freistellungsauftrag erteilt haben
  • die inländische oder ausländische Kapitalerträge (Zinsen, Divenden, etc.) erzielten, auf die bislang keine Steuern abgeführt worden sind.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommenssteuergesetz (EStG)

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