Die steuerliche Behandlung von Entgeltersatzleistungen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Rechtsgrundlagen für die Entgeltersatzleistungen sind vor allem die ersten Artikel vom Einkommensteuergesetz (EStG) sowie das dritte Sozialgesetzbuch (SGB III) und einige höchstrichterliche Entscheidungen.

Diese doch recht komplexe Zusammensetzung hilft der Verständlichkeit oder gar der steuerlichen Behandlung ebenfalls so ohne zusätzliche Erklärung nicht weiter. Um eine solche geht es im Folgenden.

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Was genau sind Entgeltersatzleistungen?

In früheren Tagen wurden die Entgeltersatzleistungen etwas verständlicher als Lohnersatzleistungen bezeichnet. Überwiesen werden diese von den Trägern der Sozialversicherungen, wo sie folglich auch beantragt werden müssen. Es handelt sich also um einen Ausgleich für entfallenes Einkommen.

Die Leistungen können deshalb nur Arbeitnehmer bekommen. Klassische Beispiele für die Ersatzleistungen sind das Arbeitslosengeld sowie das Insolvenzgeld. Weitere entsprechende Leistungen sind das:

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Wie werden Entgeltersatzleistungen steuerrechtlich behandelt?

Für viele Arbeitnehmer ist die Versuchung immer wieder groß, die Ersatzleistungen steuerrechtlich überhaupt nicht zu berücksichtigen, da diese offenbar steuerrechtlich keine Bewandtnis haben. Dies ist allerdings nur teilweise richtig. Entgeltersatzleistungen werden nicht versteuert.

Dies bedeutet, durch diese entsteht keine Steuerpflicht. Sie unterliegen allerdings dem Progressionsvorbehalt und können auf diese Weise eine indirekte Besteuerung bewirken.

Wer solche Leistungen zusätzlich zu steuerpflichtigen Einkünften, welche den Grundfreibetrag übersteigen, kassiert, muss damit leben, dass diese den Steuersatz erhöhen.

  • Ein Arbeitnehmer hatte jährliche Einkünfte von 12.000 Euro. Diese wurden durch entsprechende Ersatzleistungen um weitere 3000 Euro aufgestockt. Er muss nun zwar nicht Steuern auf 15.000 Euro Einkünfte bezahlen, allerdings wird für die 12.000 Euro der Steuersatz fällig, der eigentlich für die 15.000 Euro gelten werden.

Wie passen Steuerklassen und Entgeltersatzleistungen zusammen?

Die Lohnersatzleistungen sind einer der wenigen Fälle, bei denen es auf die Wahl der richtigen Steuerklasse ankommen kann.

Die Höhe der Leistungen bemisst sich daran, wie hoch das letzte Nettogehalt war. Dieses können verheiratete Steuerpflichtige durch die Wahl der Steuerklasse beeinflussen.

Sind die beiden Paare beispielsweise gemeinsam in der Klasse 4, macht vermutlich ein Wechsel in die Klassen 3 (der künftige Bezieher der Ersatzleistungen) und 5 (der Partner) Sinn, um so ein möglichst hohes Nettogehalt zu erreichen.

Einzelnachweise


  1. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch (SGB IX) § 70 Anpassung der Entgeltersatzleistungen
  2. Bundesministerium der Justiz: Einkommenssteuergesetz (EStG)
  3. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch (SGB III) Arbeitsförderung § 116 Besonderheiten

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