So machen Polizeibeamte die Steuererklärung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Polizeibeamte haben eine ganze Reihe dienstlicher Anforderungen, die sich von deutlich von denen unterscheiden, die andere Arbeitnehmer zu bewältigen haben.

Dies schlägt sich deutlich sichtbar in der Einkommensteuererklärung nieder.

Allerdings wirken sich diese Anforderungen nicht nur zu Gunsten der Polizisten aus, sondern können auch negative Folgen haben.

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Was können Polizeibeamte über die Steuererklärung absetzen?

Polizisten haben sehr viel höhere Werbungskosten als die meisten anderen Arbeitnehmer. Absetzbar sind so beispielsweise:

  • Fahrtkosten
  • Handypauschale - für die ständige Erreichbarkeit
  • Gewerkschaftsbeiträge
  • Ausgaben für Fachliteratur
  • Ausgaben für private Gegenstände, die sich für den Polizeidienst eignen
  • Kosten für die Reinigung dienstlicher Kleidung

Bei den Reinigungskosten hat der Gesetzgeber allerdings bestimmte preisliche Vorgaben gemacht, die maximal in der Einkommensteuererklärung für jeweils einen Maschinengang berücksichtigt werden dürfen:

  • 2,68 Euro für Kochwäsche mit 90 Grad
  • 2,45 Euro für Buntwäsche mit mit 60 Grad
  • 2,94 Euro für Pflegewäsche
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Welche Nachweise müssen Polizeibeamte der Steuererklärung beilegen?

Für jede Aufwendung, die aus dienstlichen Gründen abgesetzt werden soll, müssen die passenden Quittungen beigelegt werden.

Hierfür reichen in der Regel die Kassenzettel.

Welche Folgen hat das Bürgerentlastungsgesetz?

Seit 2011 müssen Polizisten in einigen Bundesländern hohe Nachzahlungen leisten, auch wenn sich die Politik bemüht, diesen Missstand zu beseitigen. Der Grund hierfür ist das in Kraft getretene Bürgerentlastungsgesetz.

Den Beamten wurde bisher stets eine Vorsorgepauschale zusammen mit der Lohnsteuer abgezogen. Durch das Gesetz werden aber nur die tatsächlich geleisteten Beiträge anerkannt.

  • Konsequenz ist häufige eine große Differenz zwischen der Pauschale und der wirklichen Summe, die sich negativ für die Polizisten auswirkt. Die Anlage Vorsorgeaufwendungen sollte deshalb so detailliert wie möglich ausgefüllt werden.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Gewerkschaft der Polizei: Steuererklärung von Polizeibeamten
  2. Bundesministerium der Justiz: § 9 Werbungskosten (EStG)

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