Darauf sollten Studenten bei der Steuererklärung achten

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

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Welche Kosten können als Sonderausgaben abgesetzt werden?

Alle finanziellen Aufwendungen, die für die Hochschulausbildung nötig waren, können auch abgesetzt werden. Konkret zählen dazu beispielsweise:

  • Literatur
  • Arbeitsmittel
  • Fahrkosten - nur für die Wege, die nicht vom Semesterticket erfasst werden, aber notwendig sind. Pro Kilometer dürfen 0,30 Euro abgesetzt werden

Wann müssen Studenten eine Steuererklärung abgeben?

Studenten unterliegen wie alle anderen Menschen in Deutschland auch der Steuerpflicht. Wenn sie also beispielsweise einen Nebenjob haben, mit dem sie mehr als den Grundfreibetrag in der Höhe von 11.604 Euro verdienen, ist die Abgabe der Steuererklärung auch für sie verpflichtend.

BAföG oder Bildungskredit sind keine Einnahmen, sondern Darlehen und müssen entsprechend nicht angerechnet werden. Gleiches gilt für Zahlungen der Eltern.

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Wann sollten Studenten eine Steuererklärung abgeben?

Die meisten Studierenden werden durch Nebenjobs deshalb kaum den Grundfreibetrag übersteigen. Allerdings passiert es häufig, dass man im Studium während der Semesterferien jobbt und so beispielsweise einmalig in einem Monat 2000 Euro verdient. Für eine solche Summe wird eine Lohnsteuer fällig, die der Arbeitgeber verpflichtend sofort ans Finanzamt zu überweisen hat.

Da der Studierende aber auf das Jahr gerechnet nicht den Grundfreibetrag übertrifft, wurde die Steuer zu viel gezahlt. Über die Steuererklärung kann sich der Student deshalb die Lohnsteuer wieder vom Finanzamt zurückholen.

Wie können Kosten für die universitäre Ausbildung abgesetzt werden?

Die Kosten für das Erststudium dürfen als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden. Allerdings nur bis zu einer Höhe von 6000 Euro und auch nur im laufenden Jahr. Davon haben die meisten Studenten aber nichts. Da sie weniger als den Grundfreibetrag verdienen, zahlen sie ohnehin keine Steuern.

Die Kosten für die universitäre Ausbildung sind aber dennoch nicht verloren. Jetzt kommt der sogenannte Verlustvortrag ins Spiel.

Der Studierende gibt seine Einkommensteuererklärung ab und verdeutlicht hier die Verluste. Diese werden auf diese Art praktisch gespeichert und können zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht werden.

Man hat im Studium in jedem Jahr Ausgaben, die durch die Hochschulausbildung bedingt sind. Es ist deshalb in jedem Fall ratsam, die entsprechenden Belege gut aufzubewahren und die Steuererklärung abzugeben.

Wie sind die Kosten für ein Zweitstudium zu berücksichtigen?

Viele Menschen glauben, dass sie nur für das Erststudium Steuervorteile haben und sie ein Zweitstudium sozusagen ausschließlich auf eigene Rechnung bestreiten müssen. Diese Einschätzung ist falsch. Es ist sogar eher das Gegenteil der Fall. Denn auch der Master-Studiengang nach dem Bachelor gilt bereits als Zweitstudium.

Der Bundesfinanzhof hat inzwischen mehrfach geurteilt, dass die Ausgaben für ein Zweistudium nichts anderes als vorweggenommene Werbungskosten sind und deshalb als solche im vollen Umfang geltend gemacht werden dürfen. Auch hier kann der Verlustvortrag dazu genutzt werden, die Steuervorteile durch mangelnde Einnahmen nicht zu verlieren.

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Wie können Eltern vom Studium ihrer Kinder profitieren?

Alltag ist, dass Eltern ihre Kinder während des Studiums finanziell unterstützen. Zumindest einen Teil des Geldes können sie sich über die Steuererklärung wieder zurückholen. Die Eltern erhalten einen zusätzlichen Steuerfreibetrag in der Höhe von 924 Euro.

Voraussetzung für diesen ist, dass die Kinder volljährig sind, sich bereits in der Ausbildung befinden (wichtig für Ausgaben vor dem ersten Semester) und nicht mehr Zuhause wohnen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 9 Werbungskosten
  2. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 10d Verlustabzug

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