Berufsanfänger können unterschiedliche Kosten in der Steuererklärung unterbringen. Wie wird beispielsweise die Ausbildung berücksichtigt? Was macht man mit Umzugskosten? Rechnet sich eine Zweitwohnung?
Inhaltsverzeichnis:
Als Berufsanfänger Steuern sparen
Als Berufsanfänger profitiert man an ganz unterschiedlichen Stellen von Start ins Arbeitsleben.
- Die Kosten einer Erstausbildung (wie Studium oder Berufsausbildung) lassen sich in Form der Sonderausgaben in der Steuererklärung unterbringen. Allerdings ist dieser Posten auf 6.000 Euro begrenzt.
Mehr Spielraum haben Berufsanfänger, die sich gleich nach dem Bachelor für den Master entschieden haben oder Beschäftigte, die ein Zweitstudium an die erste Ausbildung hängen. Hier sind die Aufwendungen als Werbungskosten in der Steuererklärung abzugsfähig – ohne Deckelung.
Bewerbungskosten in der Steuererklärung
Wer sich als Berufsanfänger bewirbt, braucht Geduld und Geld. Schließlich gibt es Bewerbungsfotos, Mappen und Porto nicht umsonst. Diese Aufwendungen sind als vorab entstandene Werbungskosten ein Fall für Steuererklärung – etwa wenn es sich um:
- die schriftliche Bewerbung
- Inserate/ kostenpflichtige Jobgesuche
- Korrespondenzen
- Assessment-Center-Training usw.
handelt. Für die Fahrten zum Vorstellungsgespräch gelten ebenfalls Regeln bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit, wie zum Beispiel die 30-Cent-Regel oder Verpflegungssätze für die Abwesenheit vom Wohnsitz.
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Umzug oder Zweitwohnsitz als Berufsanfänger absetzen
Heutzutage erhalten Berufseinsteiger Jobangebote aus ganz Deutschland oder bewerben sich deutschlandweit auf offene Stellen. Berufseinsteiger sollten also durchaus auch geografisch eine gewisse Flexibilität mitbringen.
Ist die Entfernung so groß, dass eine Heimfahrt unmöglich wird, stellt sich folgende Frage, ob ein Umzug oder eine Zweitwohnung günstiger ist.
Letzteres kommt in Frage, wenn der Lebensmittelpunkt nicht verlegt werden soll. In der Steuererklärung können dann:
- Mietkosten
- Verpflegungsaufwendungen oder
- Fahrtkosten
auftauchen.
- Sofern ein Umzug beruflich veranlasst ist, können neben dem Makler und Reisekosten auch Aufwendungen für den Transport der Umzugsgüter oder diverse Anschaffungen geltend gemacht werden.
Wer als Berufsanfänger neben der neuen Wohnung noch diverse Arbeitsmittel anzuschaffen hat, kann diese wiederum steuerlich geltend machen. Da Arbeitsmittel der Einkommenssicherung dienen, sind sie im Steuerrecht den Werbungskosten zugeordnet.
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) §9 →
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 10d Verlustabzug →
- Bundesministerium der Justiz: Körperschaftsteuergesetz (KStG) § 8d Fortführungsgebundener Verlustvortrag →
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