Die erste Steuererklärung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Bei der Steuererklärung handelt es sich um eine Erklärung, die alle natürlichen und juristischen Personen gegenüber dem Finanzamt ablegen müssen.

Sie bezieht sich auf die von den Personen bezogenen Einkünfte und dient zur Ermittlung der Art und Höhe der Besteuerung.

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Wann ist eine Steuererklärung Pflicht?

Die Steuererklärung ist nicht immer Pflicht, muss aber in jedem Fall gemacht werden, wenn eine Person zwei Jobs ausübt, oder Nebeneinkünfte erzielt, die keine Lohnsteuer enthalten und höher als 410 Euro pro Jahr sind.

Außerdem, wenn der Ehe- oder Lebenspartner Arbeitslohn bezieht und nach der Steuerklasse fünf, sechs oder dem Faktorverfahren besteuert wird oder man für die Kapitalerträge Abgeltungssteuer entrichten muss.

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Die erste Steuererklärung für Azubis oder Studenten

Im Normalfall sind Azubis davon nicht betroffen. Sind die Werbungskosten jedoch höher als die Einnahmen, kann sich eine erste Steuererklärung lohnen.

Scheint beim Finanzamt ein Verlust auf, wird dieser steuersparend mit den Einkünften der folgenden Jahre verrechnet.

Verlustvortrag als Student

Auch für Studenten kann es sich lohnen im Rahmen eines Zweitstudiums eine Steuererklärung zu machen und somit die Studienkosten beim Finanzamt als Verlustvortrag geltend machen. Mehr Informationen findest du hier:

Mehr zum Thema Verlustvortrag

Welche Formulare werden für die erste Steuerklärung benötigt?

Für die erste Steuerklärung bedarf es der Einreichung verschiedener Dokumente, da eine Steuerklärung sich aus mehreren Formularen und Vordrucken zusammen setzt.

Folgende Formulare und Vordrucke gibt es:

  • Anlage N: für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
  • Anlage Kind: für die Berücksichtigung von Kindern,
  • Anlage KAP: für die Kapitaleinkünfte,
  • Anlage R: Renteneinkünfte,
  • Anlage Vorsorgeaufwand und Anlage AV: für Altersvorsorge und Rente,
  • Anlage G: für Gewerbeeinkünfte,
  • Anlage S: für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit,
  • Anlage V: für Einkünfte aus Verpachtung und Vermietung,
  • Anlage SO: für sonstige Einkünfte, etwa Unterhaltsleistungen.

Welche Dokumente werden für die erste Steuererklärung benötigt?

Damit die erste Steuererklärung reibungslos erfolgen kann, empfiehlt es sich, alle dafür notwendigen Dokumente und Unterlagen einzureichen.

Wichtig sind dabei:

Die erste Steuererklärung: Welche Kosten können abgesetzt werden?

Die erste Steuererklärung ermöglicht es, Kosten, die dem Beruf oder der Ausbildung zugeordnet werden, zurückerstattet zu bekommen.

Darunter fallen:

Absetzbare Kostendiese beinhalten
WerbungskostenPendler können mithilfe der Entfernungspauschale, im Volksmund Pendlerpauschale, 30 Cent pro gefahrenen Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsplatz absetzen. Die Wahl des verwendeten Verkehrsmittel ist irrelevant, der Gesetzgeber sieht allerdings den kürzesten Weg vor. Wird die erste Steuererklärung gemacht, müssen die Anzahl der gefahrenen Kilometer angegeben werden.
ArbeitsmittelDazu zählen Werbungskosten, Fachliteratur, Büromaterialien, Berufskleidung und Werbungskosten
BewerbungskostenDarunter fallen Mappen, Kopien, Inserate sowie die Reisekosten, die für die Anfahrt zum Gespräch entstehen können.
StudienkostenEin Zweitstudium kann von der Steuer abgesetzt werden, vorausgesetzt, man nimmt es nach erfolgter Berufsbildung oder Abschluss eines Erstudiums auf.
KontoführungsgebührenDas Finanzamt erkennt eine Pauschale von 16 Euro jährlich an.
UmzugskostenErfolgt ein Umzug in eine andere Stadt, ist die Chance auf Rückerstattungen groß.
SteuersoftwareKosten für die Steuerberatung können bis zu einem Wert von 100 Euro voll abgesetzt werden.
SonderausgabenDazu gehören entstehende Kosten für Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung, aber auch Spenden. Der Pauschalbetrag beträgt 36 Euro.
Außergewöhnliche BelastungenDazu zählen alle Aufwendungen für Krankheitskosten, Arztrechnungen, Zuzahlungen für Medikament oder Brillen oder Unwetterschäden.
Weitere absetzbare KostenHandwerkerrechnungen, Dienstleistungen für den Haushalt etc.
  • Die erste Steuererklärung kann mitunter etwas kompliziert anmuten. Doch das Einreichen macht sich bezahlt: Sie dient nicht nur dazu, Besitz und Einkünfte festzustellen und gesetzeskonform zu besteuern, sondern hilft auch, Kosten zu sparen.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz »

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