Das ist bei der Steuererklärung in Elternzeit wichtig

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Während der Elternzeit haben Eltern einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, damit sie sich um ihr neugeborenes Kind kümmern können. Eltern haben in Absprache mit dem Arbeitgeber das Recht, bis zu drei Jahre Elternzeit zu nehmen, die genommen werden kann.

Zweck der Elternzeit ist es, Eltern die Möglichkeit zu geben, sich in den ersten Lebensjahren ihres Kindes aktiv um dessen Erziehung und Betreuung zu kümmern, ohne dass dabei ihre berufliche Zukunft gefährdet wird.

Die Elternzeit wird gesetzlich durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Dieses Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2007 für alle Arbeitnehmer, einschließlich Beamte und Selbstständige.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Anspruch und Dauer der Elternzeit

Für den Anspruch auf Elternzeit müssen Eltern in einem Arbeitsverhältnis stehen und selbst für die Betreuung und Erziehung ihres Kindes verantwortlich sein. Bezüglich der Höhe des Einkommens oder der Art des Arbeitsverhältnisses gibt es keine spezifischen Voraussetzungen.

Wie genau Elternzeit beantragt wird, hängt im Detail vom Arbeitgeber ab. In der Regel muss jedoch mindestens 8 Wochen im Voraus ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Der Arbeitgeber muss innerhalb von zwei Wochen dem Antrag zustimmen oder ihn ablehnen. Während der Elternzeit besteht ein spezieller Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf in der Elternzeit und bis zu drei Monate danach nicht kündigen.

Die Dauer der Elternzeit liegt zwischen einem Monat und drei Jahren. Eltern können die Elternzeit auch untereinander aufteilen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten nehmen. Die Elternzeit muss jedoch innerhalb der ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes genommen werden.

Finanzielle Unterstützung für Eltern während der Elternzeit

Während der Elternzeit wird in der Regel kein Gehalt vom Arbeitgeber ausgezahlt. Arbeitgeber können allerdings freiwillige Leistungen wie Elterngeld Plus oder Partnermonate anbieten, um das Einkommen ihrer Arbeitnehmer in Elternzeit zu erhöhen. Diese Angebote hängen jedoch von den individuellen Regelungen des Arbeitgebers ab und sind nicht verpflichtend.

Außerdem haben Eltern die Möglichkeit, Elterngeld in Anspruch zu nehmen. Dabei handelt es sich um staatliche finanzielle Unterstützung für Eltern, die ihr Kind betreuen und erziehen. Elterngeld kann bis zu 14 Monate von beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden. Die Höhe des Elterngeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom Einkommen der Eltern vor der Geburt des Kindes.

Weitere staatliche Leistungen, die Eltern in Anspruch nehmen können, sind beispielsweise Kindergeld oder Wohngeld.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Elterngeld beträgt 67 Prozent der letzten monatlichen Nettoeinkünfte des Partners, der Zuhause bleibt, um sich um das Kind zu kümmern. Mindestens werden 300 Euro Elterngeld monatlich gezahlt, höchstens fließen 1.800 Euro (dies entspricht dem Elterngeld eines 2.700 Euro Nettogehalts).

Wer demnach im Schnitt zuvor 3.000 Euro verdiente, kann nicht auf 65 Prozent davon (entsprechend auf 1950 Euro) hoffen, sondern lediglich auf 1800 Euro monatlich.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Die Elternzeit in der Steuererklärung

Die Elternzeit kann sich auf die Steuererklärung auswirken, da manche Kosten in der Elternzeit als Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Dazu gehören unter anderem Kosten für die Kinderbetreuung. Diese Kosten können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden und somit die Steuerlast reduzieren.

Werden Elterngeld oder andere staatliche Leistungen bezogen, müssen auch diese in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Wie behandelt die Steuererklärung das Elterngeld?

Beim Elterngeld handelt es sich um sogenannte Progressionseinkünfte. Dies bedeutet, die Gelder selbst werden nicht besteuert, sie erhöhen allerdings den Steuersatz der sonstigen Einkünfte.

Beispiel: Ein zusammenveranlagtes Ehepaar verdient ohne Elterngeld 30.000 Euro und mit Elterngeld 40.000 Euro pro Jahr. Die 30.000 Euro werden nun mit dem Steuersatz belegt, der für 40.000 Euro fällig werden würde.

Wo trägt man das Elterngeld in der Steuererklärung ein?

Beim Elterngeld handelt es sich um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Entsprechend werden die gezahlten Leistungen in der Anlage N bei den Progressionseinkünften vermerkt. Muss die Anlage nicht abgegeben werden, kann man das Elterngeld auch im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung auf der Seite 3 unter der entsprechenden Überschrift vermerken.

Einzelnachweise


  1. Bundesministerium der Justiz: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) § 1 Berechtigte
  2. Bundesministerium der Justiz: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) § 2 Höhe des Elterngeldes

Bewerten Sie diesen Artikel

0   3

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Steuererklärung