Kindergeld in der Steuererklärung eintragen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Erhaltenes Kindergeld muss in der Steuererklärung eingetragen werden.

Bei der Steuererklärung gibt es in der Anlage Kind entsprechende Eingabefelder, die vom Steuerpflichtigen ausgefüllt werden müssen.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Anlage Kind für Steuererklärung

In der Steuererklärung gibt es eine Anlage Kind, in der verschiedene Aufwendungen und Kosten in Zusammenhang mit Kindern aufgeführt werden können. In dieser Anlage Kind muss auch eine Angabe zum Kindergeld gemacht werden.

  • Für die Steuererklärung wird die Anlage Kind benötigt. In Zeile 6 und 7 wird das Kindergeld eingetragen.

Kindergeld in der Steuererklärung eintragen

Wer die monatlichen 250 Euro in Anspruch nehmen möchte, muss der Steuererklärung ebenfalls die Anlage Kind einreichen. Hier gibt es ein Feld, in dem eingetragen werden, von wann bis wann für das Kind, für das die Anlage gilt, Kindergeld gezahlt worden ist. Wer mehr als ein Kind hat, muss die Anlage entsprechend häufig ausfüllen.

Das Kindergeld muss bei der Steuererklärung in der Anlage Kind in Zeile 6 und 7 vermerkt werden.
btn-pfeil

Anlage Kind herunterladen!

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Wer muss das Geld für die Kinder bei volljährigen Kindern vermerken?

Bei volljährigen Kindern wird das Geld häufig diesen direkt überwiesen, um ihnen beispielsweise im Studium zu helfen. Eltern müssen es nur bei sich vermerken, wenn sie auch tatsächlich noch die 250 Euro monatlich erhalten.

Werden diese dem volljährigen Kind direkt überwiesen, muss dieses nur dann eine entsprechende Anlage ausfüllen, wenn es selbst ein steuerpflichtiges Einkommen hat. Ansonsten besteht eine solche Pflicht nicht.

  • Bleibt das Kind für die Eltern allerdings steuerlich relevant, weil sie die Ausbildungsbeihilfe (diese wird jeweils individuell festeglegt) absetzen wollen, müssen sie die Anlage abgeben und hier auch die monatlichen 250 Euro eintragen, ungebrochen der Tatsache, dass diese inzwischen an das Kind selbst fließen.

Ist das Eintragen vom Kindergeld in Steuererklärung eintragen Pflicht?

Bis zum Ende des 25.Lebensjahres zahlt der Staat für jedes deutsche Kind, das in der Bundesrepublik lebt oder hier seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ein Kindergeld in der Höhe von 250 Euro monatlich.

Für das dritte Kind fließen sogar 250 Euro und für jedes weitere 250 Euro.

  • Voraussetzung ist, dass die Eltern nicht stattdessen den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. Obwohl die monatlichen 250 Euro steuerfrei sind, müssen sie trotzdem in der Steuererklärung vermerkt werden.

Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium für Bildung und Forschung: BAföG
  2. Bundesministerium für Finanzen: Merkblatt zur Steuerklassenwahl
  3.  Bundeszentralamt für Steuern: Merkblatt Kindergeld

Bewerten Sie diesen Artikel

1   1

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Steuererklärung