Eine Steuererklärung als Erbengemeinschaft machen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Häufig erbt man nicht allein, sondern als sogenannte Erbengemeinschaft, in der die Mitglieder - falls nicht anders definiert - gleichberechtigte Partner sind.

Bei der Erstellung der Steuererklärung kann sich so eine komplizierte Situation ergeben, denn: Wer muss wie viel versteuern?

Diese Probleme lassen sich allerdings leicht lösen, wenn man die grundlegenden Regeln der Erbengemeinschaft beherrscht.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Das Erbe bei einer Erbengemeinschaft in der Steuer vermerken

Maßgeblich für ein Erbe als Gemeinschaft sind die Anlagen der Einkommensteuererklärung. Hier wird in der jeweils passenden Anlage (beispielsweise V bei Wohnungen) der Name der Gemeinschaft sowie der eigene Anteil an dieser eingetragen.

Als Beispiel: Vier Kinder erben das Mietshaus des verstorbenen Vaters als Gemeinschaft. So trägt jedes Kind in der Zeile 24 der Anlage V neben dem Namen den Wert 25 Prozent ein. Alternativ darf auch ¼ geschrieben werden.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Die Überschusseinkünfte der Erbengemeinschaft in der Steuererklärung

Erwirtschaftet die Gemeinschaft Überschusseinkünfte, so sind diese so zu behandeln als wären es Einnahmen einer Buchteilsgemeinschaft.

Vereinfacht bedeutet dies, dass die Gemeinschaft gemeinsam als Unternehmer angesehen wird, der Steuern bezahlen muss. Die Steuerlast wird von jedem Mitglied zu gleichen Teilen getragen.

Die Gewinneinkünfte der Erbengemeinschaft in der Steuererklärung

Etwas anders liegt der Fall, wenn keine Überschüsse, sondern Gewinne erwirtschaftet werden. Dies gilt dann, wenn die Erben beispielsweise einen Gewerbebetrieb erhalten haben. In diesem Fall wird der Gewinn von jedem Mitglied anteilig versteuert.

  • Hat ein Erbe beispielsweise 30 Prozent des Betriebs bekommen, so muss er auch 30 Prozent der auf die Gewinne fälligen Steuern entrichten.

Wie wird die Erbschaftssteuer bei einer Erbengemeinschaft berechnet?

Auch eine Gemeinschaft muss Erbschaftssteuer bezahlen. Hierbei wird jedes Mitglied aber für sich besteuert. Ausgangspunkt der Berechnung ist der Gesamtnachlass. Von diesem werden die Fixkosten (Notar, etc.) abgezogen.

Es ergibt sich die positive Erbmasse. Von dieser werden die einzelnen Erbquoten für jedes Mitglied der Gemeinschaft berechnet. Erbt ein Mitglied 50 Prozent der positiven Erbmasse, so ist seine Erbquote 50 Prozent. Dieser Anteil wird anschließend versteuert.


Einzelnachweise & Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Erbengemeinschaft
  2. Land Schleswig-Holstein - Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung: Erbengemeinschaft: Erbenauseinandersetzung und Erbteilungsklage

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Steuererklärung