Die Steuererstattung getrennt lebender Eheleute

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Eine Scheidung, die nicht einvernehmlich erfolgt, ist nie etwas Schönes. Das jedoch auch das Finanzamt ein Anlass zu weiteren Uneinigkeiten sein kann, sehen die wenigsten Eheleute voraus, wenn sie erst einmal getrennt lebend sind.

Das Problem, welches gerne entsteht, ist die Aufteilung der Steuererstattung, welche nach der Steuererklärung eventuell geleistet wird.

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Gemeinsame Veranlagung

Der springende Punkt ist der, dass die Eheleute für das Jahr der Scheidung häufig noch gemeinsam für die Steuererklärung veranlagt werden. Getrennt lebend ist die Aufteilung einer Steuererstattung nicht immer von Einigkeit geprägt.

Und selbst wenn beide Parteien, die getrennt lebend zueinander stehen eine faire Lösung anstreben, ist dies gar nicht so leicht, wie es klingen mag. Im Folgenden einige Möglichkeiten, wie diese Frage geklärt werden kann.

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Aufteilung in gleiche Teile

Die Steuererstattung, die oft nach einer Steuererklärung folgt, könnte natürlich zu beiden Teilen aufgeteilt werden. Diese Variante ist dann fair, wenn ein Partner nur eingeschränkt beruflich sein konnte, weil Kinder oder sonstige Punkte der Partnerschaft nicht mehr erlaubten.

Waren andere Gründe maßgeblich, bekommt der Part der getrennt lebend agierenden Eheleute, der weniger verdiente, vermutlich einen zu hohen Anteil der Steuern zurück erstattet.

Gesetzliche Lage zur Aufteilung der Steuererstattung bei getrennt lebenden Eheleuten

Der Partner, der die Steuererklärung eingereicht hat, hat aus Sicht des Finanzamtes auch das Recht auf die Zahlung. Somit kann hier keine Unterstützung bei der Aufteilung erhofft werden.

Aufteilung gemäß Bruttoeinkommen

Eine Aufteilung im Verhältnis des Bruttoeinkommens beider Eheleute ist schon gerechter. Hat ein Partner beispielsweise zwei Drittel des Einkommens erwirtschaftet, so steht ihm nach dieser Methode auch zwei Drittel der Erstattung zu.

Das Problem ist nur, dass hier keine unterschiedlichen Steuerklassen oder Pendelwege berücksichtigt werden können.

Hilfe eines Fachkundigen für getrennt lebende Eheleute

Ein fachkundiger Mensch, etwa ein Steuerberater, kann ausrechnen, was beide Partner an Steuern gezahlt hätten, wären beide in Steuerklasse 1 veranschlagt gewesen. Dies ist die Methode, die rechnerisch den besten Wert zur Aufteilung bringt.

Allerdings geht so eventuell beiden Partnern Geld verloren, welches für den Fachmann aufgebracht werden muss. Lohnend ist dies höchstens bei sehr großen Beträgen der Steuererstattung.

Einzelnachweise


  1. Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO)
  2. Bundesministerium der Justiz: Einkommenssteuergesetz (EStG)

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