Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung stellt ein finanzamtliches Dokument dar, das bei oder unmittelbar nach der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit dem Finanzamt übermittelt wird.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Für wen?
  2. Angaben
  3. Anlagen

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Für wen ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung relevant?

Das Finanzamt benötigt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, um den Gründer bereits vor der Steuererklärung steuerlich einzuschätzen und einzuordnen. Gründer sind darauf verwiesen, mutmaßliche Gewinnspannen darin so realistisch wie möglich anzugeben und den Fragebogen vollständig auszufüllen.

Folgende Selbstständige haben den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen: Gewerbetreibende, die ein Gewerbe angemeldet haben, erhalten den Fragebogen automatisch zeitnah postalisch vom Finanzamt. Freiberufler, die eine freiberufliche Tätigkeit (Katalogberufe oder katalogähnliche Berufe) aufnehmen, müssen das Finanzamt selbst kontaktieren und ihre steuerpflichtige Tätigkeit anmelden.

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Welche Punkte führt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auf?

AngabenErläuterung
Allgemeine AngabenAuf dem ersten Blatt des Formulars hat der Antragsteller allgemeine Angaben zu seiner Person darzulegen, beispielsweise die Kontaktdaten, die private und geschäftliche Adresse sowie die Kontoverbindung.
Angaben zur künftigen TätigkeitDer zweite Punkt des Formulars widmet sich der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit. Unter diesem Punkt können ein Firmenname angegeben bzw. Angaben zum bisherigen Unternehmen festgehalten werden, sofern die Gründung aus einer Übernahme entsteht. Außerdem kann eine Angabe zum Eintrag ins Handelsregister vorgenommen werden (gilt nur für eine Kapitalgesellschaft oder eine GmbH).
VorauszahlungenDer Punkt 3 legt die Vorauszahlungen fest. Der Gründer definiert hier seine voraussichtlichen Umsätze und Gewinne. Es ist wichtig, die zu erwartenden Umsätze dabei so realistisch wie möglich vorherzusagen, um Nachzahlungen oder zu hohe Vorauszahlungen nach der Steuererklärung zu vermeiden.
GewinnermittlungIm darauffolgenden Punkt gibt der Steuerpflichtige im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung seine Form der Gewinnermittlung an. Bei der Gewinnermittlung sind zwei Varianten am gebräuchlisten: Erstens die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die vor allem für kleinere Unternehmen infrage kommt, die einen Jahresumsatz von weniger als 500.000 Euro erwirtschaften. Auch für Freiberufler ist diese Art der Gewinnermittlung die bevorzugte Variante, solange sich ihr Einkommen unter 50.000 Euro jährlich bewegt. Kaufleute, die einen höheren Gewinn erzielen, müssen bilanzieren.
BaugewerbeDer nächste Punkt ist nur für Selbstständige, die im Baugewerbe arbeiten, relevant.
LohnsteuerIn diesem Unterpunkt wird die Lohnsteuer abgehandelt. Sie fällt dann an, sobald das Unternehmen ein oder mehrere Mitarbeiter einstellt, aber auch für die Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft. Der Zeitpunkt der (Voraus)Zahlung hängt von der Höhe ab.
UmsatzsteuerIm letzten Punkt muss der Steuerpflichtige Aussagen über seine Umsatzsteuer treffen. Hier steht vor allem die Frage nach der Art der Versteuerung im Vordergrund. Gemeinhin wird zwischen der Ist-Versteuerung und der Soll-Versteuerung unterschieden. Bei der Ist-Versteuerung zahlt der Steuerpflichtige die Steuern erst, nachdem der Kunde das Honorar bezahlt hat.
  • Für Selbstständige, die in ihrem ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von weniger als 17.500 Euro und in den darauffolgenden Jahren weniger als 50.000 Euro erwirtschaften, ist die Kleinunternehmerregelung eine ideale Option. Kleinunternehmer führen keine Umsatzsteuer ab, ziehen allerdings auch keine Vorsteuer ab. Sie geben lediglich einmal jährlich eine Steuererklärung ab.

Welche Anlagen bei dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Steuerpflichtige fügen dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung folgende Anlagen bei (sofern vorhanden):

  1. Erklärung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
  2. Empfangsvollmacht
  3. bestehende Verträge, sofern ein Unternehmen umgewandelt wurde
  4. ggf. Eröffnungsbilanz oder den Auszug aus dem Handelsregister
  5. Gesellschaftsvertrag (bei einer KG, GbR, OHG oder Partnergesellschaft)

Einzelnachweise

  1. Bundesministerium für Finanzen: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung »

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