Beispiele zur Kleinunternehmerregelung aus der Praxis

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Kleinunternehmerregelung bietet kleinen Unternehmen und Existenzgründern auf Antrag das Privileg der Umsatzsteuerbefreiung.

Wie dieses Privileg in der Praxis aussehen kann, zeigt ein vereinfachtes Beispiel über eine Existenzgründung, das sich im folgenden Text findet.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Beispiel: Die Gründung und die Kleinunternehmerregelung

Die Self-made-Künstlerin KU möchte im Beispiel auf Ebay selbst erstellte Bilder verkaufen. KU erstellt diese Bilder nach einem gleichen Prinzip mit wenigen Strichfiguren in einer genormten Größe auf Leinwand, der Kunde kann sich die Farben aussuchen.

Beim Finanzamt in X meldet sie die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit an und schätzt ihren Umsatz für das erste Kalenderjahr auf 5000 Euro ein.

Das Finanzamt X schickt ihr einen mehrere Seiten langen Fragebogen zu. Am Ende des Bogens steht sie vor der schwierigen Frage, ob sie den Antrag zur Kleinunternehmerregelung stellen soll oder nicht.

Nach Rücksprache mit dem befreundeten Steuerberater S, der ihr aufgrund ihrer genormten Arbeitsweise, die der künstlerischen Höhe entbehrt, zur Anmeldung eines Gewerbes geraten hatte, entscheidet sie sich für die Kleinunternehmerregelung.

S hatte ihr erklärt, dass sie bei Ebay überwiegend Endkunden bedienen würde und die Befreiung von der Umsatzsteuer ihr gegenüber Unternehmern mit Umsatzsteuerpflicht einen Vorteil verschaffen könnte, wenn sie die ersparte Umsatzsteuer bei ihren Endkundenpreisen berücksichtigen würde.

S war der Meinung, dass KU es mit Formalien nicht so genau nehme und mit der regelmäßigen Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen überfordert wäre. Er erläutert ihr aber ganz genau, dass ihre Rechnung auch mit der Kleinunternehmerregelung bestimmten inhaltlichen und formalen Mindestanforderungen entsprechen müssen und sie keine Umsatzsteuer ausweisen dürfe.

Außerdem könne sie auch aus ihren Materialeinkäufen wegen der Kleinunternehmerregelung keine Vorsteuer ziehen.

Hier finden Sie grundsätzliche Informationen zur Kleinunternehmerregelung und dessen Vorteile beim Aufbau von Unternehmen.
btn-pfeil

Jetzt mehr erfahren!

Beispiel: Unternehmensentwicklung und der Kauf einer Maschine

Wider Erwarten feiert KU in diesem Beispiel nach 2 Jahren als Kleinunternehmerin kleinere Erfolge. Zwar hat sie im Vorjahr nur 15.000 Euro Umsatz erzielt und erwartet für das dritte Jahr nur eine Verdopplung dieses Umsatzes auf 30.000 Euro.

Jedoch möchte sie ihre Strichfiguren jetzt als Kunstdrucke anbieten und plant zum Anfang des Jahres die Anschaffung einer Druckmaschine zum Preis von 10.000 Euro netto.

Ihr Onkel würde ihr die 10.000 Euro schenken. Brutto kostet die Maschine 11.900 Euro. KU überlegt, wie sie sich die fehlenden 1.900 Euro leisten kann. Zufällig kommt sie mit S ins Gespräch, und dieser rät ihr, zum Anfang des Jahres den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung zu erklären.

KU erkennt rasch, dass sie mit dem Wechsel zur umsatzsteuerpflichtigen Unternehmerin die Vorsteuer für ihre Druckmaschine ziehen kann, faktisch auch nach Abschreibungsregeln insgesamt nur den Nettobetrag finanzieren muss. Sie weiß, dass sie für die nächsten 5 Jahre an ihre Entscheidung gebunden ist.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Besteuerung der Kleinunternehmer (UStG § 19)
  2. Bundesministerium der Justiz: Ausstellung von Rechnungen (UStG § 14)

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Kleinunternehmerregelung