Ausgaben für Medikamente in der Steuerklärung angeben

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Auch Medikamente gehören in die Steuererklärung. Neben anderen Gesundheitsausgaben wie Brillen oder Zahnprothesen zählen auch Medikamente zu den außergewöhnlichen Belastungen.

Allerdings lohnt sich ein Eintrag in der Steuererklärung erst ab einer gewissen Summe. Denn sie sind nur dann von der Steuer absetzbar, wenn man im Vergleich mit anderen Steuerzahlern sehr hohe Ausgaben hat.

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Warum sind Medikamente in der Steuererklärung absetzbar?

Für manche Menschen sind die Belastungen durch Gesundheitsausgaben größer als für andere Menschen gleichen Einkommens. Deswegen ist es nachvollziehbar, dass man sich die Kosten für die Arzneimittel vom Finanzamt zurückholen kann.

Allerdings nur dann, wenn sie eine gewisse Summe überschreiten, kann man diese Sonderausgaben als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

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Ab wann lohnt es sich, Medikamente in der Steuererklärung anzugeben?

Bei Familien sind es drei Prozent des Einkommens, bei Singles sechs Prozent, die die Ausgabengrenze markieren, ab der Ausgaben für Medikamente in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

Das bedeutet, dass eine Familie mit einem Einkommen von 40.000 Euro Gesundheitsausgaben erst ab 1200 Euro erstattet bekommt.

Ein Alleinstehender mit gleichem Einkommen muss 2400 Euro für Medikamente ausgeben, bevor es sich lohnt, die Kosten in der Steuererklärung anzugeben.

Daher ist es sinnvoll, auf den Zeitpunkt zu achten, zu dem man ein Medikament kauft. Würde man im einen Jahr die Grenze nicht überschreiten und es ist schon Dezember, lohnt es sich die wenigen Wochen bis zum nächsten Jahr zu warten, sofern es die Gesundheit zulässt.

  • Allgemein handelt es sich um Gesundheitsausgaben. Deshalb zählen auch Zahnersatz, Brillen oder orthopädische Einlagen dazu.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium für Gesundheit: Gesundheitswirtschaft
  2. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz § 10 Sonderkosten (EStG)

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