Sowohl Einkommen aus Arbeit, Kapitalvermögen oder eben auch Rente werden vom Staat zu seiner Finanzierung herangezogen.
Dementsprechend gehört die private Rente in der Steuererklärung zu jenen Einkünften, die der Steuerbürger selbst erklären muss.
Inhaltsverzeichnis:
Die private Rente in der Einkommensteuererklärung
Dazu ist es unumgänglich, dass eine Einkommensteuererklärung gefertigt wird. Die private Rente in der Steuererklärung wird in die Anlage R eingetragen.
Immer mehr Rentner werden in den kommenden Jahren das Vergnügen haben, ihre private Rente in der Steuererklärung eintragen zu dürfen. Denn der Anteil der Renteneinkünfte, die besteuert werden, steigt jährlich um 2 %. Dabei ist es nicht unbedingt erforderlich, steuerlichen Sachverstand zu besitzen.
Wer keine weiteren Einkünfte hat als beispielsweise die private Rente, benötigt lediglich den Mantelbogen der Einkommensteuererklärung und die Anlage R.
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Ausfüllen der Steuererklärung und der Anlage R per Hand ist nicht nötig
Im Zeitalter von Computer und Internet ist die Abgabe einer Steuererklärung nicht mehr an die Papierform gebunden. Das früher übliche Ausfüllen von grünen Bogen ist heute zwar noch möglich, aber nicht mehr zeitgemäß.
Jedenfalls für Rentner, die mit der Zeit gegangen sind und mit dem Computer umgehen können. Die private Rente in der Steuererklärung kann heutzutage in den ELSTER Formularen eingetragen und direkt über das Internet übermittelt werden.
Die dortigen Formulare entsprechen in Aufbau und Funktionalität den Papierformularen. Wer damit nicht klarkommt, kann sich unterstützen lassen durch ein Computerprogramm.
Für einfache Aufgaben, wie es bei einem Rentner ohne weiteres Einkommen der Fall ist, genügt ein kostenloses Steuerprogramm. Allerdings wird steuerliche Hilfe dort schwerlich zu finden sein.
Umfangreiche Steuerprogramme geben auch Hilfestellungen
Umfangreichere und damit auch nicht kostenlose Steuerprogramme bieten ausführliche steuerliche und fachliche Hilfestellung. Auch müssen bei diesen keine Formulare mehr ausgefüllt werden, die der Papierform ähneln. Vielmehr wird in Interviewform durch Frage und Antwort der steuerliche Sachverhalt abgefragt.
Damit wird auch Rentnern das Ausfüllen der Anlage R, in der die private Rente in der Steuererklärung angegeben wird, leicht gemacht.
Das Steuerprogramm selbst trägt dann an den richtigen Stellen der Steuerformulare die private Rente in der Steuererklärung ein. Das Ergebnis wird elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.
Einzelnachweise und Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Hilfe für Steuererklärung →
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