Wie lassen sich Aufwendungen für Arbeitsmittel geltend machen?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Aufwendungen für Arbeitsmittel lassen sich in der jährlichen Steuererklärung in der Anlage N angeben. Sie gehören zu den Werbungskosten, also zu den Aufwendungen, die durch eine berufliche Tätigkeit entstehen.

Grundsätzlich lassen sich alle Arten der Aufwendungen für Arbeitsmittel steuerlich erfassen und anrechnen. Aufwendungen für die private Lebensführung werden nicht als Aufwendungen für Arbeitsmittel anerkannt.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Aufwendungen für Arbeitsmittel

Auch für Arbeitnehmer bietet es sich an, die Aufwendungen richtig abzusetzen. Dies trifft beispielsweise für alle Aufwendungen im Bürobereich zu, also auch für Papierkörbe, Stifte und sonstige Utensilien.
Sobald die Arbeitsmittel fast ausschließlich im Beruf zum Einsatz kommen, dürfen Steuerpflichtige diese als Werbungskosten absetzen. Doch auch, wenn weniger Prozent auf den beruflichen Nutzen anfallen, bekommen Steuerpflichtige zumindet einen Teil der Kosten auf die Steuer angerechnet.
Bis zu einem bestimmten Betrag ist kein schriftlicher Beleg für die Arbeitsmittel beim Finanzamt notwendig.
Auch ein privat und beruflich genutzer Internet- und Telefonanschluss zählt zu den Werbungskosten und lässt sich steuerlich absetzen. Dies trifft auch für PKWs zu, die zum Erreichen und Verlassen des Arbeitsortes dienen.
Bücher und Fachliteratur gehören ebenfalls in die Kategorie der Aufwendungen für Arbeitsmittel.

Laden Sie hier die Anlage N als PDF für Ihre Steuererklärung herunter.
btn-pfeil

Jetzt die Anlage N als PDF herunterladen!

Nichtbeanstandungsgrenze für Aufwendungen für Arbeitsmittel?

Die Nichtbeanstandungsgrenze liegt derzeit bei 110 Euro. Bis zu diesem Betrag erwartet das Finanzamt derzeit keinen Nachweis für die Arbeitsmittel.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Die Abschreibedauer für die Aufwendungen für Arbeitsmittel?

Sobald die Aufwendungen einen Betrag von 410 Euro übersteigen, muss der Steuerpflichtige die Kosten über die Nutzungsdauer verteilen.

Die Abschreibedauer fällt für verschiedene Arbeitsmittel unterschiedlich aus:

ArbeitsmittelDauer
Telefon- und Mobilfunkgerätebis zu 5 Jahre
Notebooks, Netbooks und Computerca. 3 Jahre
Foto-, Video- und Filmgeräterund 7 Jahre
Schreibgeräte, z.B. Schreibmaschinen9 Jahre
Büromöbel13 Jahre
Sicherheitsaufwendungen (Bsp. Tresore)23 Jahre
Autos6 Jahre
Berechnen Sie mit unserem Steuerrechner die Höhe der Lohnsteuer und andere Steuerabzüge vom Ihrem monatlichen Bruttogehalt.
btn-pfeil

Jetzt Ihre steuerlilchen Abgaben berechnen!


Einzelnachweise

Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 9 Werbungskosten
»

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Ratgeber