Das Finanzamt setzt zur Abgabe einer Steuererklärung im Regelfall Fristen, an die man sich zu halten hat und die eine pünktliche Abgabe der Erklärung beim Finanzamt erfordern.
Doch wie sieht das eigentlich mit der Bearbeitungszeit bei der bereits abgegebenen Steuererklärung aus? Darf sich das Amt so viel Zeit mit der Bearbeitung lassen wie es möchte? Auf diese Fragestellung zur Bearbeitungszeit der Steuererklärung soll hier kurz und kompakt eingegangen werden.
Inhaltsverzeichnis:
Lange Bearbeitungszeit der Steuererklärung häufig die Regel
In der Regel dauert die Bearbeitung durch das Finanzamt zwei bis drei Monate.
Sollte die Bearbeitungszeit länger als sechs Monate nach Einreichung der Steuererklärung dauern, kann man einen sogenannten Untätigkeitsanspruch stellen.
Jetzt kostenlos Informieren.
Schnellere Bearbeitungszeit mit ELSTER Online
Die Bearbeitungszeit einer Steuererklärung seitens des Finanzamts verkürzt sich erheblich, wenn man auf die Einreichung von Papierbergen verzichtet und die Erklärung nur noch über ELSTER online abgibt.
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen →
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) →
- Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) § 149 Abgabe der Steuererklärungen →
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.