Die richtige Spendenbescheinigung für die Steuererklärung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Oft fühlt man sich seinem Fußballverein, der eigenen Religionsgemeinschaft oder auch einer politischen Partei besonders verbunden.

Man möchte den Institutionen nicht nur durch ehrenamtliche Arbeit, sondern auch durch Spenden helfen. Das Finanzamt begrüßt ein solches Vorgehen: Spenden sind von der Steuer abzugsfähig.

Dafür müssen sie allerdings in der Steuererklärung durch eine passende Spendenbescheinigung nachgewiesen werden. Hierfür gilt es aufzupassen, denn seit dem 1.Januar 2013 gilt eine neue gesetzliche Regelung für die Spendenbescheinigung. Wird diese nicht beachtet, sind die Spenden nicht von der Steuer abzugsfähig.

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Wann sind Spenden generell von der Steuer abzugsfähig?

Generell erkennt das Finanzamt Spenden in der Steuererklärung als abzugsfähig an, wenn diese freiwillig und entgeltlich für steuerbegünstigste Zwecke oder an steuerbegünstigste Organisationen geleistet werden. Sie können dann als Sonderausgaben für die Steuer geltend gemacht werden.

Welche Organisationen und Zwecke genau steuerbegünstigt sind, regelt im Detail § 10b EStG. Generell gilt, dass die Zwecke oder Organisationen:

  • kirchlich
  • gemeinnützig bzw. mildtätig
  • politisch aktiv im Sinne des Parteiengesetzes

sein müssen. Dann können die Spenden immer von der Steuer abgesetzt werden.

Wann ist eine Spendenbescheinigung notwendig?

Für alle Spenden, die in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden, verlangt das Finanzamt eine Spendenbescheinigung. Bis zu Beträgen von 200 Euro reicht allerdings ein sogenannter vereinfachter Spendennachweis aus. Hierfür können der Überweisungsträger oder der Kontoauszug in Kopie beigegeben werden.

Ist der Betrag höher als 200 Euro, ist die Spendenbescheinigung allerdings nicht mehr nur die einfache Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung). Seit dem 1. Januar 2013 muss auch ein amtlicher Vordruck ausgefüllt werden. Dieser ist mit der Ausfüllpflicht noch einmal verändert worden und ersetzt die frühere Vorlage vom 13.12.2007.

Heruntergeladen werden können die entsprechenden Dokumente beispielsweise beim Bayrischen Landesamt für Steuern (Spendenbescheinung Download). Generell gibt es die amtliche Spendenbescheinigung für Zuwendungen an:

  • Vereine
  • Stiftungen
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Parteien
  •  Wählervereinigungen

Bei der Spendenbescheinigung ist dabei zwischen dem Formular für Geld- sowie für Sachspenden zu unterscheiden.

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Die amtliche Spendenbescheinigung als Vorlage

Wer die amtliche Spendenbescheinigung verwendet, kann sicher sein, dass alle vom Gesetzgeber verlangten Daten auch tatsächlich eingetragen werden. Dieser stellt allerdings auch für den vereinfachten Spendennachweis entsprechende Anforderungen.

Ein Überweisungsträger enthält diese in der Regel. Bei einem Kontoauszug kann es allerdings schon anders aussehen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die amtliche Spendenbescheinigung als Muster für den vereinfachten Spendennachweis zu nehmen, um sicherzugehen, dass keine Daten fehlen.

Bis zu welchem Betrag dürfen Spenden abgesetzt werden?

Das Finanzamt akzeptiert einen Abzug von gespendeten Gelder, Diensten oder Sachgütern von der Steuer in der Steuererklärung ausschließlich dann, wenn ihre Gesamtsumme nicht 20 Prozent der Jahreseinkünfte übersteigt.

Hat man beispielsweise 20.000 Euro verdient, darf die Summe der freiwilligen Geldzahlungen bzw. Sachgeschenke nicht 4000 Euro übersteigen.

Sagt die Spendenbescheinigung allerdings aus, dass dies doch der Fall ist, sollte man sie unbedingt aufheben. Zwar erlaubt sie in der aktuellen Steuererklärung keinen Vorteil, doch sind zu viel gespendete Gelder vortragsfähig.

Dies bedeutet, dass man mit der Spendenbescheinigung den Abzug des Übertrags in der kommenden Steuererklärung geltend machen kann, sollte man in dieser nicht auch schon an die Grenze der Abzugsfähigkeit gestoßen sein.

Nicht vergessen: Empfängerbeleg gehört immer zur Bescheinigung

Gerade bei dem vereinfachten Nachweis wird häufig vergessen, dass der Empfängerbeleg immer Teil von der Spendenbescheinigung aus. Aus diesem Grund stellen die meisten Empfänger auch bei Zuwendungen von weniger als 200 Euro eine Quittung aus, da diese die einfachste Variante für den benötigten Beleg ist.

Auch eine Verzichtserklärung kann eine Spendenbescheinigung sein

Oft leistet man eine Spende indirekt. Ein Beispiel: Das eigene Kind ist in einem Sportverein. Man fährt es gemeinsam mit anderen Kindern von einem Spiel zum nächsten. Die entsprechenden Aufwendungen müssten eigentlich vom Verein ersetzt werden. Darauf besteht allerdings so gut wie niemand.

Die Aufwendungen sind deshalb Spenden an den Verein und können abgesetzt werden. Als Bescheinigung wird hierfür eine Verzichtserklärung benötigt, die aussagt, dass man die Erstattung nicht wünscht. Ergänzt wird diese durch ein Schreiben des Vereins, dass bestätigt, dass man eigentlich einen Anspruch auf Erstattung hätte.

Einzelnachweise


  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV 1955) § 50 Zuwendungsbestätigung

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