Was ist eine Jahressteuerbescheinigung?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Jahressteuerbescheinigung ist ein Dokument, welches über die Kapitalerträge informiert. Es wird jährlich ausgestellt und kann genutzt werden, um die Anlage KAP der Einkommenssteuererklärung auszufüllen.

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Was wird in der Jahressteuerbescheinigung berücksichtigt?

In der Jahressteuerbescheinigung werden folgende Angabe berücksichtigt:

  • die Kapitalerträge, wie zum Beispiel die Zinsen und Dividenden
  • die privaten Veräußerungsgewinne

Dabei informiert die jährliche Steuerbescheinigung über die Gewinne sowie über die Verluste des Anlegers. Zudem zeigt diese die Steuern, die der Anleger schon an das zuständige Finanzamt gezahlt hat.

  • Durch die jährliche Steuerbescheinigung können Anleger ggf. zu viel gezahlte Steuern zurückerhalten.

Jahressteuerbescheinigung: Was hat sich seit 2009 geändert?

Zwischen den Jahren 2004 und 2008 waren Kredit- sowie Finanzdienstleistungsinstitute dazu verpflichtet, jedes Jahr eine Jahressteuerbescheinigung auszustellen. Diese sollte eine Auskunft über die Veräußerungsgewinne sowie über die Kapitalerträge geben. Im Jahr 2009 wurde jedoch die Abgeltungssteuer eingeführt.

Dadurch wurde die Verpflichtung für die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, eine solche Steuerbescheinigung zu erstellen, aufgehoben. Stattdessen können jedoch alle privaten Anleger eine Jahressteuerbescheinigung nach dem neuen amtlichen Muster von ihrem Kredit- bzw. von ihrem Finanzdienstleistungsinstitut bekommen.

  • Die jährliche Steuerbescheinigung muss normalerweise bei dem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut beantragt werden.
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Jahressteuerbescheinigung als Ausfüllhilfe der Anlage KAP

Eine jährliche Steuerbescheinigung kann bei Bedarf bei dem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut beantragt werden. Hilfreich ist diese Bescheinigung, sofern bei der Steuererklärung die Anlage KAP ausgefüllt werden muss. Häufig sind sogar die Zeilennummern der Anlage KAP auf der Jahresbescheinigung vorhanden.

Dadurch müssen die entsprechenden Daten und Zahlen nur noch in die jeweiligen Zeilen der Anlage übertragen werden. Somit kann die jährliche Steuerbescheinigung ideal als Ausfüllhilfe genutzt werden.

Die jährliche Steuerbescheinigung benötigt jedoch nicht jeder Anleger zwangsläufig. Wer beispielsweise eine Nichtveranlagungsbescheinigung besitzt oder einen Freistellungsauftrag hat, muss die Anlage KAP nicht unbedingt ausfüllen und braucht dementsprechend nicht zwingend die Jahressteuerbescheinigung.

Dennoch kann es sich auch in diesen Fällen zum Teil lohnen, die jährliche Steuerbescheinigung zu beantragen und die Anlage KAP in der Steuererklärung auszufüllen. In einigen Fällen ist das Aufüllen der Anlage KAP allerdings auf jeden Fall notwendig. Sofern dies der Fall ist, benötigt man auch die jährliche Steuerbescheinigung.

Einzelnachweise und Quellen


Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) »


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