Krankengeldzuschuss - Was ist das?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Sofern ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin krank ist, ist der Arbeitgeber innerhalb dieser Zeit zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Falls der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin über sechs Wochen arbeitsunfähig ist, wird der Arbeitgeber aus seiner Pflicht, das Entgelt weiterhin zu zahlen, entlassen.

In diesem Fall springt nämlich in der Regel die Krankenkasse ein. Das Krankengeld der Krankenkasse ist allerdings geringer als die vorher erhaltene Entgeltfortzahlung.

Daher gleichen die Arbeitgeber oftmals die Differenz, die zwischen dem Krankengeld und der geleisteten Entgeltfortzahlung besteht, durch einen Krankengeldzuschuss aus.

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Wann wird der Krankengeldzuschuss gewährt?

Das Krankengeld erhalten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, sofern sie länger als sechs Wochen krank sind und deshalb nicht arbeiten können.

Dieses Geld beträgt normalerweise 70 Prozent des Bruttolohns und maximal 90 Prozent des Nettolohns. Somit erhalten die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen weniger Geld als zuvor.

Damit diese Differenz ausgeglichen wird, zahlen Arbeitgeber häufig einen Krankengeldzuschuss.

Hierzu sind sie zwar nicht gesetzlich verpflichtet, dennoch kann die Zahlung des Zuschusses

geregelt sein.

  • Der Zuschuss zum Krankengeld ist meist nicht steuerfrei. Stattdessen ist der Zuschuss oft lohnsteuerpflichtig. Teilweise ist es jedoch nicht notwendig, eine Lohnsteuer auf den Krankenzuschuss zu bezahlen. Dennoch muss ein solcher Zuschuss in der Regel im Lohnkonto sowie in der Lohnsteuerbescheinigung aufgenommen werden, und zwar als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Sozialversicherungspflichtig sind die Zuschüsse allerdings normalerweise nicht.

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Wie lange wird der Krankengeldzuschuss gezahlt?

Die Dauer der Zahlung der Zuschüsse ist in der Regel begrenzt. Je nach Beschäftigungsdauer liegt die maximale Anzahl bei 13 oder bei 39 Wochen pro Jahr. Hierzu werden jedoch auch die sechs Wochen, in denen die Entgeltfortzahlung geleistet wird, gerechnet.

Deshalb erhalten Arbeitnehmer sowie Arbeitnehmerinnen im Grunde maximal sieben bzw. maximal 33 Wochen lang den Krankengeldzuschuss.

Einzelnachweise und Quellen


Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
§ 44 Krankengeld
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