Durch die Pauschalbeträge kann jede/r Steuerpflichtige/r steuerliche Sachverhalte ohne konkreten Nachweis in einer von der Finanzverwaltung festgelegten Höhe steuerlich absetzen.
Entweder nimmt man die Pauschale in Anspruch oder man weist den tatsächlichen Aufwand nach. Dem Staat werden durch die Pauschalbeträge nur marginale Steuerverluste zugefügt.
Werbungskosten
Der Pauschalbetrag für Werbungskosten, der jedem Arbeitnehmer zuerkannt wird, beträgt 1000 € im Jahr. Das bedeutet, dass in die Lohnsteuertabellen bereits ein Werbungskostenabzug in dieser Höhe eingearbeitet wurde.
Nur derjenige Arbeitnehmer, der jährlich mehr als 1000 € an Werbungskosten abzusetzen hat, muss diese erklären. Wenn außer den 1000 € an pauschalen Werbungskosten keine weiteren Werbungskosten angefallen sind, ist die Abgabe einer Steuererklärung, zumindestens wegen der Werbungskosten, nicht erforderlich.
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Kontoführungsgebühren
Einen Pauschalbetrag in Höhe von 16 € derzeit gibt es auch für Kontoführungsgebühren. Hier gilt, genau wie bei anderen Pauschalen: Wer höhere Kontoführungsgebühren hat, muss diese nachweisen.
Arbeitsmittel
Die Pauschale für Arbeitsmittel in Höhe von 110 € kann jeder Arbeitnehmer bei der Steuererklärung ankreuzen, der ansonsten keine weiteren Arbeitsmittel abzusetzen hat.
Was muss bei den Pauschalbeträgen beachtet werden?
Für nicht selbständige Arbeitnehmer ist bei den Pauschalbeträgen in der Steuererklärung auf Folgendes zu achten:
In der Steuererklärung unselbstständig beschäftigter Arbeitnehmer gibt es Pauschalbeträge für:
- Werbungskosten
- Kontoführungsgebühren
- sonstige Arbeitsmittel
- und Sonderausgaben.
- Wichtig bei allen Pauschalen ist jedoch, dass entweder die Pauschale in Anspruch genommen werden kann oder der tatsächliche Aufwand nachgewiesen werden muss.
Was gilt für Sonderausgaben?
Genauso funktioniert das bei den Sonderausgaben. Für die Sonderausgaben gibt es eine Pauschale von 36 € bei Ehepaaren 72 €. Nur wer darüber hinausgehende Sonderausgaben zu verzeichnen hat, kann diese steuerlich relevant geltend machen.
- Die Pauschalbeträge in der Steuererklärung sind ein probates Mittel, um ohne viel Aufwand steuerliche Sachverhalte geltend zu machen.
Pauschalbeträge sind nur marginale Steuerverluste für den Staat
Pauschalbeträge sind generell so gering gehalten, dass dem Staat dadurch nur marginale Steuerverluste zugefügt werden.
Wer sich schon einmal mit der Steuererklärung befassen muss, der sollte sehr gründlich prüfen, ob er wirklich diese Pauschalen in der Steuererklärung anwenden sollte. Meist lässt sich noch die eine oder andere Ausgabe finden, die über den Pauschalbetrag hinausgeht.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Steuerentlastungen →
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 9 Werbungskosten →
- Bundesministerium der Justiz: Entlastung für Deutschland →
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