Spenden mit der Spendenbescheinigung in der Steuererklärung absetzen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Spenden lassen sich in der Steuererklärung als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Dazu müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Bei Spenden über 200 Euro muss ein amtlicher Vordruck verwendet werden. Hilfreich sind auch die verschiedenen Spendensiegeln. Diese zeigen an, ob eine Organisation seriös mit dem gespendeten Geld umgeht. Dazu gehören zum Beispiel das 'DZI-Siegel' oder das 'Wirkt-Siegel'.

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Wo kann man spenden?

Es gibt drei Arten von Spenden und entsprechenden Empfängern:

  • Spenden an gemeinnützige Zwecke
  • Spenden an den Vermögensstock einer Stiftung
  • Spenden an politische Parteien
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Wie sieht eine Spendenbescheinigung aus?

Es gibt amtliche Vordrucke auf der Website des Bundesfinanzministeriums. Spendenempfänger müssen diese verwenden.

Für Spenden bis jeweils 200 Euro ist es einfacher, hier reicht ein Einzahlungsbeleg oder ein Kontoauszug aus.

Erfahren Sie mehr über die Abzugsfähigkeit von Spenden in der Steuererklärung und die dafür benötigte Spendenbescheinigung
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Mehr Informationen zur Spendenbescheinigung!

Was kann man spenden und wann braucht man eine Bescheinigung?

Am meisten wird wohl Geld gespendet. Doch es sind auch Sachspenden möglich, deren Quittung als Spendenbescheinigung gilt. Wer sich ehrenamtlich engagiert, kann die dafür verwendete Zeit in der Steuererklärung ebenfalls von der Steuer absetzen.

Grundsätzlich braucht es immer eine Spendenbescheinigung. Allerdings ist es in den Finanzämtern Praxis, Spenden bis zu einer Gesamtsumme von 100 Euro auch ohne Zuwendungsbescheinigung anzuerkennen.

Wie viel kann man spenden?

Damit die Spende in der Steuererklärung berücksichtigt wird, darf das Spendenvolumen eine Million Euro nicht überschreiten. Dies gilt für eine Spende an den Vermögensstock einer Stiftung.

Für Spenden an gemeinnützige Zwecke gilt, dass 20 Prozent der Einkünfte als Sonderausgabe deklariert werden können.

Für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerschaften gilt jeweils der doppelte Betrag. Spenden an Parteien sind auf 1.650 Euro beziehungsweise das Doppelte für Ehepartner beschränkt. Das bedeutet, dass ein Ehepaar 3.300 Euro zum Beispiel an eine Partei spenden kann und jeder kann 1.650 Euro in der Steuererklärung absetzen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 10b Steuerbegünstigte Zwecke
  2. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV 1955) § 50 Zuwendungsbestätigung

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