Die Steuererklärung - Wer muss sie abgeben?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

In Deutschland besteht eine Steuerpflicht, die insbesondere für alle Erwerbseinkünfte gilt. Dies bedeutet aber nicht, dass jeder Beschäftigte, Rentner oder Auszubildende automatisch eine Steuererklärung abgeben muss.

Vielmehr steht es breiten Bevölkerungsschichten frei, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. Wer ist in Deutschland verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben? Warum kann es sich unter Umständen dennoch lohnen, freiweillig eine Einkommenssteuererklärung abzugebeben?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Abgabepflicht
  2. Freiwillige Abgabe

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Die Abgabepflicht der Steuererklärung

Wer seine Einkünfte gegenüber dem Finanzamt im Zuge einer Einkommenssteuererklärung offenlegen muss, regeln in Deutschland unter anderem die Abgabenordnung sowie das Einkommenssteuergesetz (EStG).

Letzteres sieht beispielsweise für:

die Abgabe vor. Für einen Teil der genannten Beispiele gelten Freigrenzen, bis zu denen keine Abgabepflicht entsteht. Dies trifft zum Beispiel auf Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu, die unter 520 Euro liegen.

Darüber hinaus besteht eine Verpflichtung zum Abgeben der Steuererklärung auch dann, wenn Steuerpflichtige vom Finanzamt dazu aufgefordert werden. Wer keine der Voraussetzungen zur Abgabepflicht erfüllt, muss in der Theorie keine Einkommenssteuererklärung abgeben.

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Die freiwillige Abgabe der Einkommenssteuererklärung kann sich lohnen

Allerdings kann jeder – auch wenn die Abgabepflicht entfällt – eine Steuererklärung abgeben.

Warum ist das Quittungen und Belege sammeln für die Einkommenssteuererklärung sinnvoll? Durch den Abzug der Lohnsteuer geht das Finanzamt davon aus, dass Beschäftigte ihrer Steuerpflicht nachgekommen sind.

Viele Haushalte schultern im Alltag Kosten, welche eine steuermindernden Effekt haben.

Dazu gehören etwa:

Unterm Strich sind die realen Kosten oft deutlich höher als jene Pauschalbeträge, mit denen die Finanzämter arbeiten.

Bei den Sonderausgaben gilt ein Pauschbetrag von 36 Euro. Bereits mittlere Einkommen, die der Kirchensteuer unterliegen, kommen im Kalenderjahr oft auf eine deutlich höhere Belastung.

Die Folge: Wer als Steuerpflichtiger seine Steuererklärung freiwillig abgibt, kann am Ende nach Prüfung der Unterlagen durch das zuständige Finanzamt mit einer Steuererstattung rechnen. Und in einigen Fällen kann diese erheblich sein.

  • Haushalte, die ihre Einkommenssteuererklärung freiwillig abgeben wollen, haben seit einigen Jahren mehr Zeit. Die Frist für deren Abgabe hat sich auf inzwischen vier Jahre erweitert.

Einzelnachweise


  1. Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen
  2. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG)
  3. Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) § 149 Abgabe der Steuererklärungen

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